Ziel des Volksbegehrens „Rettet die Bienen!“ sind diverse Änderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Ein Hauptpunkt ist, dass per Gesetz der ökologische Landbau vorangetrieben werden soll – bis 2025 sollen mindestens 20 Prozent, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Agrarflächen biologisch bewirtschaftet sein. Laut ÖDP sind es derzeit 6,6 Prozent. Das Ziel des Volksbegehrens ist ambitionierter als die Vorgabe im Koalitionsvertrag von CSU und FW, wonach der Ökolandbau „mittelfristig“ verdoppelt werden soll. Jahreszahlen und Ist-Größen werden hier nicht genannt.
Weiter soll im Naturschutzgesetz ein Verbot, Grünland in Ackerflächen umzuwandeln, festgeschrieben werden. Das Begehren schlägt auch einen Schutzstreifen von fünf Metern entlang von Gewässern vor. Dieser Bereich dürfe nicht landwirtschaftlich genutzt werden. In früheren Zeiten lehnte die CSU im Landtag solche Vorschläge stets ab.
Auch eine Mahdvorgabe soll in Gesetzesform gegossen werden: Für Landwirte soll es Pflicht werden, bei der Mahd von Grünflächen nur noch von innen nach außen vorzugehen, um Bodenbrütern die Flucht zu ermöglichen. Auch bei der Straßenbeleuchtung soll es Einschränkungen geben: „Himmelstrahler“ und Leuchten im Außenbereich soll es nur noch in Ausnahmefällen geben, weil diese Lichter für Insekten zu Todesfallen würden.
Obwohl sich einige Vorhaben gegen die konventionelle Landwirtschaft richten, will der Bayerische Bauernverband nicht gegen das Volksbegehren vorgehen. „Wir bereiten gerade selbst eine Kampagne zu Blühflächen vor“, sagt ein Sprecher. Einziger Unterschied sei, dass Landwirte nicht zur Teilnahme gezwungen würden. dw