München – Dürregeschädigte Landwirte können ab sofort Hilfe aus dem Bund-Länder-Hilfeprogramm beantragen. Wie das bayerische Landwirtschaftsministerium gestern mitteilte, können die Anträge bis zum 19. Dezember gestellt werden. Die nötigen Unterlagen können im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser heruntergeladen werden.
Insgesamt hat der Bund für ganz Deutschland bis zu 170 Millionen Euro bereitgestellt. Rund zehn Millionen davon entfallen auf Bayerns Bauern, der Freistaat steuert ebenfalls zehn Millionen Euro bei. Um die Hilfen zu bekommen, müssen aber strenge Kriterien erfüllt werden. Grundsätzlich können Dürreschäden bis zur Hälfte ausgeglichen werden: Aber nur, wenn der Ertrag im Schnitt um über 30 Prozent geringer ausgefallen ist als in den vergangenen drei Jahren. Zudem müssen die Betriebe wegen der Dürre in ihrer Existenz gefährdet sein. mm