Prügel von Polizist: Fan fordert Schmerzensgeld

von Redaktion

Nach Auseinandersetzung mit Beamtem: Bamberg-Anhänger will 5100 Euro vom Freistaat

München – Ein Polizist gerät mit einem betrunkenen Fußball-Fan aneinander, geht mit dem Schlagstock auf ihn los – und fälscht den Einsatzbericht. Wegen Körperverletzung wurde der Beamte verurteilt. Doch damit ist der Streit noch nicht zu Ende.

Der betroffene Fan fordert 5100 Euro Schmerzensgeld vom Freistaat. Das Oberlandesgericht München befasst sich heute mit dem Fall. Der Anhänger von Eintracht Bamberg war im März 2013 nach einem Regionalliga-Spiel gegen die zweite Mannschaft des FC Ingolstadt am Ingolstädter Bahnhof völlig betrunken auf den Polizisten getroffen. Der Bamberger boxte ihm auf einer Treppe in den Rücken. Dabei hatte er zwar eine Bierflasche in der Hand, nutzte diese aber nicht als Waffe. Mehrere Beamte brachten ihn daraufhin zu Boden. Der vorher geschlagene Polizist verprügelte den Fan mit einem Schlagstock, stach ihm in die Rippen und fälschte schließlich den Einsatzbericht. Er notierte, der Betrunkene sei mit einer abgebrochenen Bierflasche auf ihn losgegangen.

Dass diese Angaben falsch waren, klärte sich mithilfe eines Handy-Videos auf, das ein Passant von der Tat gemacht hatte. Der Polizist, der viermal auf Schulter und Bein des Mannes geschlagen hatte, wurde daraufhin wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen den Bamberger wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung wurde eingestellt.

Doch damit ist der Streit noch nicht vorbei: Der Fußball-Fan hat den Freistaat Bayern als Dienstherrn des Polizisten auf Schadenersatz verklagt, wie das Oberlandesgericht mitteilte. Er erlitt nach eigenen Angaben Blutergüsse an Armen und Beinen und Schürfwunden am Kopf, sieht durch die falsche Darstellung seine Persönlichkeitsrechte verletzt und fordert mindestens 5100 Euro.

Der Freistaat will aber nicht zahlen und gibt an, der wegen Körperverletzung verurteilte Polizist habe sich im Großen und Ganzen rechtskonform verhalten. Die Schläge mit dem Stock seien rechtlich gedeckt gewesen. Nur der Stoß in die Rippen nicht – und der habe den Kläger nicht verletzt. Das Landgericht hatte die Klage des Fans abgewiesen und den Polizei-Einsatz als rechtmäßig beurteilt. Gegen diese Entscheidung zog der Kläger nun eine Instanz weiter. Jetzt muss das Oberlandesgericht entscheiden.  lby

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