Rentner und Hofbesitzer zugleich

von Redaktion

Bund will Hofabgabeklausel für Landwirte abschaffen

München/Berlin – Die Große Koalition will die Hofabgabeklausel für die Landwirte abschaffen. Damit reagieren Union und SPD auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August dieses Jahres. Darin hatte das Gericht die Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Bezug der Altersrente bei Landwirten für verfassungswidrig erklärt.

Die Vorschrift war 1957 eingeführt worden, um eine rechtzeitige Übergabe der Höfe an die nachfolgende Generation sicherzustellen. Laut Bayerischem Bauernverband habe das auch gut funktioniert: Deutschland habe die jüngsten bäuerlichen Unternehmer in Europa.

Nach dem Urteil gab es große Unsicherheit bei den Landwirten, weil zunächst keine Rentenbescheide mehr ausgestellt wurden. Seit Mitte Oktober werden vorläufige Bescheide verschickt. Nun gibt es Gewissheit: Die Hofabgabeklausel soll verschwinden. Das Gesetz wird dazu heute und morgen noch im Bundestag behandelt. Der Bayerische Bauernverband begrüßt, dass es nun Rechtssicherheit gebe. Ein Bauer kann somit mit 65 Jahren Rente bekommen und zugleich den Hof weiterführen. Der BBV gibt aber zu bedenken, dass er als Unternehmer hohe Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss. cm

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