München – Im Prozess zur Miesbacher Sparkassenaffäre deutet sich an, dass die Angeklagten wohl teilweise glimpflich davonkommen könnten. Im Rahmen eines Rechtsgesprächs diskutierten Staatsanwalt, Verteidiger und die Richter am Mittwoch mögliche Strafmaße. Für den ehemaligen Miesbacher Sparkassen-Chef Georg Bromme als Hauptangeklagten stellte der Oberstaatsanwalt Jürgen Rohrmüller zwei Jahre Haft auf Bewährung in den Raum, für den ehemaligen Miesbacher Landrat Jakob Kreidl ein bis eineinhalb Jahre auf Bewährung. Die Verteidiger hielten dieses Strafmaß für weit übertrieben, auch der Richter deutete an, dass er bei Bromme eher eineinhalb bis zwei Jahre, bei Kreidl ein bis eineinhalb Jahre Bewährungsstrafe als ausreichend ansieht. Ein Urteil ist das noch nicht, der Prozess wird fortgeführt. Offen ist auch die Strafe für den derzeitigen Miesbacher Bankchef Martin Mihailovic. Der Staatsanwalt nannte als Strafmaß ein Jahr auf Bewährung, womit die berufliche Zukunft des Bankers wohl offen wäre. Der Richter sprach von einer möglichen Geldstrafe. sg