Augsburg – Es war einer der vielen sogenannten „Cold Cases“, die in den Polizeiakten schlummern. Im vergangenen Jahr nahm sich die Augsburger Kripo den ungeklärten Mord an einer Prostituierten im September 1993 noch einmal vor – und konnte einen Verdächtigen ermitteln. Seit Donnerstag steht der 50-Jährige wegen des 25 Jahre alten Verbrechens vor Gericht. Doch zu dem Mordvorwurf schwieg er, äußerlich kühl verfolgte er den Prozess.
In den Polizeiverhören hatte er das Verbrechen bestritten. Der Augsburger Strafkammer steht ein aufwendiger Prozess mit mehr als 30 Verhandlungstagen sowie fast 130 Zeugen und Sachverständigen bevor. Ende April 2019 könnte das Urteil fallen.
In den vergangenen Jahren kümmern sich Kripos in ganz Deutschland verstärkt um ungeklärten Fälle. Einerseits verjährt Mord nicht, andererseits ermöglicht der Fortschritt beim genetischen Fingerabdruck noch nach langer Zeit, Täter zu überführen. Auch im Fall der Bluttat an der Prostituierten sollen DNA-Spuren eine wesentliche Rolle spielen.
Der Angeklagte soll in einer Herbstnacht die 36-Jährige an ihrem Standplatz auf dem Augsburger Straßenstrich aufgesucht haben. Danach soll er mit ihr zu einem Sportplatz in der Nähe gefahren sein. Doch zu dem vereinbarten Sex im Auto des Mannes soll es nicht gekommen sein. Der Angeklagte soll auf die Prostituierte mit einem bereitgelegten Möbelfuß eingeschlagen und das Opfer schließlich erwürgt haben.
Grund dafür war laut Staatsanwaltschaft, dass der Mann die Frau zum Ausleben seiner Fantasien missbrauchen wollte. So soll er sich an der Sterbenden mit dem Möbelfuß sexuell vergangen haben. Außerdem soll er geplant haben, der Prostituierten ihre Einhamen zu rauben, um sich Drogen kaufen zu können. Die Frau hatte ihr Geld aber in ihrem geparkten Wagen gelassen.
Die Leiche soll der Mann bei Gessertshausen, 15 Kilometer vom Tatort entfernt, an der Bahnlinie nach Ulm abgelegt haben. Dort war die Tote Stunden später gefunden worden. Bislang ist noch unklar, ob sich der 50-Jährige überhaupt zum Mord äußern wird. Zu Beginn des Prozesses ging es zunächst um eine weitere Tat, die dem Augsburger vorgeworfen wird. Im Frühling 2017 soll er einer Bekannte vergewaltigt haben. Auch dazu sagte er nichts. Das mutmaßliche Opfer bestätigte den erzwungenen Sex. Zunächst wollte die Frau, der die Aussage in dem Gerichtssaal spürbar peinlich war, vor den Richtern keinerlei Details nennen. Erst als die Staatsanwältin ihr mit Beugehaft drohte, sagte die Bekannte des Angeklagten aus. ULF VOGLER