Bistümer lassen Verdachtsfälle prüfen

von Redaktion

Es ist ein unangenehmes Thema für die katholischen Kirche: Der Missbrauch durch Seelsorger. Nach der Vorstellung der wissenschaftlichen Studie setzen nun die bayerischen Bistümer ihr vereinbartes Vorgehen um. Akten werden der Justiz zur Verfügung gestellt.

München – Die katholische Kirche in Bayern lässt von den Staatsanwaltschaften Akten zu Missbrauchsfällen überprüfen. Damit setzen die sieben Bistümer das gemeinsam vereinbarte Vorgehen bei der Auswertung der Missbrauchsstudie um. Dazu gab es Gespräche der Diözesen mit den Ermittlungsbehörden. So übergaben etwa das Erzbistum Bamberg und das Bistum Würzburg entsprechende Akten von Beschuldigten der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, wie dort ein Sprecher bestätigte. Diese würden nun ausgewertet und auf die jeweils zuständigen Dienststellen verteilt.

Würzburgs Bischof Franz Jung hatte am Mittwochabend angekündigt, dass das Bistum über den in der Studie erfassten Zeitraum 2000 bis 2015 hinaus Akten untersuche und mögliche Fälle ab 1970 ebenfalls der Justiz übergebe. Das Bistum Eichstätt verwies auf eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Demnach wird die Diözese sämtliche Personalaktenvorgänge zur Verfügung stellen, die in die Studie eingeflossen seien. Die Justiz prüfe, ob Verdachtsfälle noch nicht Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen gewesen seien.

Das Erzbistum München und Freising stellt nach Aussage eines Sprechers derzeit alle Fälle aus der Studie zusammen, die noch nicht angezeigt wurden. Die Ermittlungsbehörde erhalte dann in anonymisierter Form Bögen zu Tätern und Opfern. Fordere die Staatsanwaltschaft die Akten zu einzelnen Fällen an, bekomme sie diese.

Das Bistum Augsburg verwies auf ein Gespräch, das vor wenigen Tagen mit der Generalstaatsanwaltschaft in München geführt worden sei. „In Konsequenz dieses Gespräches werden derzeit alle im Rahmen der MHG-Studie erfassten Missbrauchsfälle zusammengestellt und in nächster Zeit dorthin übermittelt.“ Dies erfolge auch, wenn erkennbar eine strafrechtliche Verjährung eingetreten sei.

Für das Bistum Regensburg erklärte Generalvikar Michael Fuchs auf Anfrage, es habe bereits vor Wochen ein „sehr gutes Gespräch“ mit der Staatsanwaltschaft gegeben. Vom Bistum seien dabei keine Akten verlangt worden, dieses habe aber in „einigen unsicheren Fällen“ von sich aus um eine Prüfung gebeten. Die Zahl bewege sich „im einstelligen Bereich“. Aus dem Bistum Passau waren am Donnerstag zunächst keine Auskünfte zu erhalten.

Als erster katholischer Oberhirte in Bayern hatte sich Bischof Franz Jung in Würzburg einer öffentlichen Diskussion mit einem Opfer gestellt. Er warnt vor zu einfachen Antworten. Aus politisch eher rechts stehenden kirchlichen Kreise höre man, wenn man alle Homosexuellen verbannen würde, „dann ist alles gut“. Andere dagegen sähen die Lösung in der Abschaffung des Zölibats. „Ich kann diesen Wunsch nachvollziehen, nach schnellen Lösungen, aber ich glaube, damit ist nix gut.“ Egal, wie viele Maßnahmen man ergreife, „es gibt keine Sicherheit“. Es brauche dauerhaftes Hinschauen.  kna

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