Augsburg – Das Landgericht Augsburg hat in zweiter Instanz drei Verantwortliche eines Embryonenspende-Netzwerks freigesprochen. Die Strafkammer entschied gestern, dass das Handeln der Angeklagten nicht strafbar sei. Das Landgericht bestätigte damit den Freispruch durch das Amtsgericht Dillingen in B
Dieser Artikel (ID: 941681) ist am 14.12.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 7), Wasserburger Zeitung (Seite 7), Mangfall-Bote (Seite 7), Chiemgau-Zeitung (Seite 7), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 7), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 7), Neumarkter Anzeiger (Seite 7).