Eizellen weitergegeben: Freispruch

von Redaktion

Augsburg – Das Landgericht Augsburg hat in zweiter Instanz drei Verantwortliche eines Embryonenspende-Netzwerks freigesprochen. Die Strafkammer entschied gestern, dass das Handeln der Angeklagten nicht strafbar sei. Das Landgericht bestätigte damit den Freispruch durch das Amtsgericht Dillingen in Bayerisch-Schwaben. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt und in der neuen Verhandlung Geldstrafen zwischen 2400 und 8500 Euro gefordert.

In dem Prozess ging es um Eizellen, die nach erfolgreichen Kinderwunsch-Behandlungen übrig geblieben sind. Viele Eltern wollen dann ihre Zellen anderen kinderlosen Paaren zur Verfügung stellen. Dies war aber nach Ansicht der Staatsanwaltschaft strafbar. Angeklagt waren 33 Fälle. Die Anklagebehörde kann nun erneut Rechtsmittel einlegen.

Der Vorsitzende des Embryonenspende-Vereins sagte, dass durch diese Eizellen 33 Kinder auf die Welt gekommen seien, die sonst gar nicht leben würden, weil die Zellen „in die Tonne hätten geklopft werden sollen“. Der schwäbische Verein arbeitet mit zahlreichen Praxen in Bayern und Baden-Württemberg zusammen. Richter Christian Grimmeisen äußerte im Urteil Zweifel, ob das Handeln der Vereinsvorstände überhaupt strafwürdig sei. Er betonte, dass der Verein sich ohne kommerzielle Absicht darum bemühe, Frauen zu Schwangerschaften zu verhelfen. Das sei „eine höchst lobenswerte Arbeit“. Im vorliegenden Fall sei von befruchteten Eizellen auszugehen. Damit liege keine Strafbarkeit vor.  lby

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