Toni Roiderer empört über Strafbefehl

von Redaktion

Verstoß gegen Hygienevorschrift – Wirt nennt Art der Kontrolle eine Schikane

Straßlach – Das Amtsgericht München hat Strafbefehl gegen Wiesn-Wirt Toni Roiderer (74) erlassen. Das bestätigten auf Nachfrage sowohl die Staatsanwaltschaft München I, als auch Roiderer selbst. Demnach hat Roiderer als Geschäftsführer der Anton Roiderer GmbH in seinem Gasthof zum Wildpark in Straßlach (Kreis München) gegen Hygienevorschriften verstoßen. Auch gegen Sohn Thomas gab es Ermittlungen.

Die Wirte-Ikone wehrt sich: „Ich stehe zu meinen Fehlern, aber ich bin in meinem Leben noch nie so ungerecht behandelt worden.“ Um welche Mängel es sich genau handelte, darüber wollte die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen. Ebenso wenig über die Höhe der Strafe. Dafür geht der Wiesnwirt umso offensiver mit dem Thema um. Roiderer selbst habe 90 000 Euro gezahlt, die Ermittlungen gegen Sohn Thomas seien gegen eine Zahlung von 5000 Euro eingestellt worden.

Für Toni Roiderer ist die Art und Weise der Kontrollen ein Skandal. „Das ist reine Schikane“, poltert der ehemalige Sprecher der Wiesnwirte. Am Morgen des 2. Januar 2018 sei der Kontrolleur vorstellig geworden. „Am ersten Arbeitstag, genau um 9.05 Uhr“, erinnert sich Roiderer. „Wir hatten stressige Tage hinter uns. Natürlich war noch nicht alles so sauber, wie es normalerweise sein sollte.“ Laut Roiderer habe es Beanstandungen gegeben, weil Schmutzreste an einem Sockel der Herdzeile hafteten. „Aber wir kochen doch nicht auf dem Boden“, schimpft er. Fingerabdrücke auf Gewürzdosen, Fettreste in den entlegensten Ecken, offene Türen nahe der Toilettenräume – Roiderer ist empört: „Wenn man was finden will, findet man immer was. Aber wir betreiben hier keinen OP-Saal.“ Roiderer sei als Geschäftsführer des Betriebes in Straßlach für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften und der Betriebshygiene verantwortlich, so die Staatsanwaltschaft. Auswirkungen auf die Wienszulassung wird der Vorfall offenbar nicht haben. Der Verstoß gegen Hygienevorschriften sei nur in Straßlach aufgetreten. Roiderers Gasthof ist vielfach ausgezeichnet. Umso mehr kränkt ihn die Strafe: „Ich habe einen Vorzeigebetrieb“, versichert er. „Bei uns ist noch nie ein Gast krank geworden.“ A. THIEME/J. HEININGER

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