Nach der Schonzeit droht das Volksbegehren

von Redaktion

Mit Anreizen statt Verboten will die Staatsregierung die Kommunen zu weniger Flächenverbrauch animieren. Die Grünen basteln bereits an einem Bündnis für ein neues Volksbegehren in einem Jahr, sollten keine verbindlichen Vorgaben kommen.

VON DOMINIK GÖTTLER UND KATHARINA REDANZ

München – 11,7 Hektar täglich, also fast 17 Fußballfelder – das ist die aktuelle Referenzgröße, wenn es um den Flächenverbrauch in Bayern geht. Dass der Wert im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um fast zwei Prozentpunkte angestiegen ist, setzt die neue Koalition im Freistaat unter Druck.

Denn Flächen sparen wollen CSU und Freie Wähler, dazu haben sie sich im Koalitionsvertrag bekannt. Schon im Landtagswahlkampf dominierte die Frage nach einer Obergrenze für den Flächenverbrauch. Doch ein unter anderem von den Grünen beantragtes Volksbegehren für eine Höchstgrenze von fünf Hektar pro Tag scheiterte aus formalen Gründen im Sommer dieses Jahres. Den Richtern am Bayerischen Verfassungsgerichtshof fehlten konkrete Vorgaben für die Umsetzung.

Trotzdem haben sich CSU und Freie Wähler jene fünf Hektar-Grenze nun in ihrem Koalitionsvertrag auch als Ziel gesteckt – auf freiwilliger Basis, zusammen mit den Kommunen. „Es ist ein ambitioniertes, aber schaffbares Ziel. Wir wollen das schaffen und wir werden es auch schaffen“, sagt Bauminister Hans Reichhart (CSU). „Verbote sind hier einfach der falsche Weg.“ Mittels Förderprogrammen will er die Kommunen zur Sparsamkeit erziehen, etwa mit einer Entsiegelungsprämie für die Aufwertung von Brachflächen. 100 Millionen Euro wurden im Rahmen der verschiedenen Programme bereits ausgelobt und auch abgerufen. „Man sieht, dass eine gigantische Nachfrage besteht und auch, dass das nötige Bewusstsein da ist. Genau deshalb geht es miteinander am besten“, sagt der Bauminister.

Bei der Opposition hört sich das anders an: „Freiwilligkeit hat versagt, jetzt brauchen wir klare Regeln“, sagt Ludwig Hartmann, Grünen-Chef und Beauftragter des damaligen Aktionsbündnisses für das Volksbegehren. Legt die Staatsregierung keine verbindlichen Regelungen auf den Tisch, plant er Ende 2019 ein neues Volksbegehren. Es sei schon sehr konkret, so Hartmann, „wir sind mit einigen Bündnispartnern bereits im Gespräch.“ Er ist guter Dinge, dass das Volksbegehren beim zweiten Anlauf erfolgreicher wird.

Der Bund Naturschutz ist auf Hartmanns Seite. „Wir geben der neuen Regierung noch ein bisschen Schonzeit“, sagt der Landesvorsitzende Richard Mergner. „Aber wenn bis Ende des Jahres kein konkreter Weg aufgezeigt ist, wie die Richtgröße eingehalten wird, stehen wir bereit für ein erneutes Volksbegehren.“ Auch beim Landesbund für Vogelschutz ist die Bereitschaft für einen neuen Anlauf vorhanden. „Die jüngsten Zahlen zum Flächenverbrauch in Bayern sind verheerend“, sagt der Vorsitzende Norbert Schäffer. Bis Ende 2019 müsse zumindest die Tendenz zu einer wirksamen Lösung sichtbar sein. Zum Beispiel, indem das zuletzt gelockerte Anbindegebot wieder schärfer ausgelegt wird. „Ich wäre froh, wenn die Staatsregierung das Problem anpackt und wir uns das Volksbegehren sparen können“, sagt Schäffer.

Denn die Menschen für ein Begehren zu begeistern, bedeutet viel Überzeugungsarbeit für die Verbände. Und mit dem bereits zugelassenen Volksbegehren zum Artenschutz im Januar steht schon der nächste Brocken vor der Tür.

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