München – Gatwick kommt nicht zur Ruhe. Nachdem der zweitgrößte Londoner Flughafen am Freitagmorgen seinen Betrieb nach anderthalb Tagen Stillstand wieder aufnehmen konnte, wurde am Abend erneut eine Drohne gesichtet, wie eine Sprecherin der Nachrichtenagentur PA sagte. Der Flugbetrieb wurde erneut gestoppt, wenn auch nur für kurze Zeit.
Bereits zuvor ging 36 Stunden lang nichts, weil rund um Gatwick binnen 24 Stunden etwa 40 Mal Drohnen gesichtet wurden. Bis Freitagabend war noch unklar, wer hinter den offenbar gezielten Drohnen-Störattacken steckt. Mehr als 20 Polizei-Einheiten und sogar das britische Militär suchen nach dem Täter. Ein terroristischer Hintergrund wurde zunächst ausgeschlossen, es gab Spekulationen über einen radikalen Protest von Umweltschützern.
In Gatwick werden jährlich 45 Millionen Passagiere abgefertigt, obwohl der Flughafen nur über eine Start- und Landebahn verfügt. Die Sperrung nach den Drohnen-Sichtungen durchkreuzte die Reisepläne von rund 150 000 Passagieren. Und das ausgerechnet kurz vor Weihnachten.
Auch in Deutschland sind Zwischenfälle mit Drohnen an Flughäfen keine Seltenheit, obwohl Aufstiege und Flüge mit den ferngesteuerten Geräten im Umkreis von 1,5 Kilometern um das Flughafengelände verboten sind. Verstöße fallen unter den Straftatbestand „gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“. In diesem Jahr wurden bis Ende November deutschlandweit 152 Behinderungen durch Drohnen bei der Flugsicherung gemeldet – so viele wie noch nie (Vorjahr: 88). „So einen massiven Fall wie in Gatwick hatten wir aber noch nie“, sagt eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. Nur in Frankfurt hätten die Lotsen Starts und Landungen mal wegen einer Drohne für 15 Minuten unterbrochen. „Das war dort aber zum Beispiel auch schon mal der Fall, weil ein Wildschwein auf der Piste unterwegs war.“
Auch am Flughafen München gibt es immer wieder Vorfälle, nach Frankfurt und Berlin Tegel wurden dort die drittmeisten Behinderungen gemeldet. „Das ist eine ganz neue Art der Bedrohung“, sagt ein Sprecher. Der Flughafen erfahre häufig erst spät von den Sichtungen. „Die Piloten melden das an die Flugsicherung und die an die Polizei.“ Der Betriebsablauf im Erdinger Moos sei noch nie von einem Drohnenflug beeinträchtigt worden. Für Schlagzeilen sorgte aber ein Fall vom August 2016, bei dem ein Airbuspilot beim Landeanflug eine Drohne nur zehn Meter neben der Flügelspitze beobachtet haben will.
Sich gegen solche Zwischenfälle zu wappnen, sei schwierig, heißt es bei der Flugsicherung. Denn die Erfassung von Drohnen, die nicht mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet sind, sei mittels Radar nicht möglich. Deswegen gehen die Zahlen der DFS auch nur auf Beobachtungen der Piloten zurück. Ein Sprecher des Innenministeriums betonte, das Bundeskriminalamt forsche seit Jahren daran, wie Drohnen abgefangen werden könnten. (mit afp/dpa)