In Bayern fehlen mehr als 150 Staatsanwälte und Strafrichter. „Der Personalbestand der bayerischen Justiz ist auf Kante genäht“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. „Die Justiz arbeitet nach wie vor an der obersten Grenze ihrer Belastbarkeit“, sagte die Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins, Andrea Titz.
Das Ministerium zählte zum Jahresende 2017 insgesamt 753 sogenannte „Arbeitskraftanteile“ (AKA) bei den Staatsanwälten und bezifferte den Personalbedarf auf 948 AKA – ein Minus von 195 Stellen. Der Personalbestand bei Strafrichtern betrug 638 AKA bei einem Bedarf von 674 AKA – dort fehlten also 36 Stellen. Seither sind in Nachtragshaushalten 73 weitere Stellen bewilligt worden, das Defizit wird damit aber nur verringert, nicht behoben. „Es ist kein neuer Befund“, sagte Titz. „Das sind Zahlen, die sich in den letzten Jahren schon verringert haben – wir haben schon wesentlich höhere Zahlen gehabt.“ In der jüngeren Vergangenheit wurden nach Ministeriumsangaben viele neue Stellen in der bayerischen Justiz geschaffen – so auch im Doppelhaushalt 2017/2018. Von den 302 neuen Stellen in der allgemeinen Justiz entfallen 32 auf Richter und Staatsanwälte.