Bayreuth – Im Fall der 2011 ermordeten Peggy prüft die Staatsanwaltschaft noch, ob sie Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen einlegen wird. „Voraussichtlich werden wir das tun, aber es gibt noch keine endgültige Entscheidung“, sagte Oberstaatsanwalt Herbert Potzel. Eine Frist gebe es
Dieser Artikel (ID: 951984) ist am 03.01.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 6), Wasserburger Zeitung (Seite 6), Mangfall-Bote (Seite 6), Chiemgau-Zeitung (Seite 6), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 6), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 6), Neumarkter Anzeiger (Seite 6).