wird geprüft

von Redaktion

Bayreuth – Im Fall der 2011 ermordeten Peggy prüft die Staatsanwaltschaft noch, ob sie Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen einlegen wird. „Voraussichtlich werden wir das tun, aber es gibt noch keine endgültige Entscheidung“, sagte Oberstaatsanwalt Herbert Potzel. Eine Frist gebe es nicht, daher sei keine Eile geboten. Der 41 Jahre alte Tatverdächtige war an Heiligabend freigelassen worden. Der Anwalt des Mannes hatte Haftbeschwerde eingelegt. Das Amtsgericht verneinte einen dringenden Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, unter anderem weil er sein Teilgeständnis widerrufen hatte.

Der Verteidiger warf den Ermittlern vor, sein Mandant habe bei der Vernehmung keinen Anwalt gehabt. Die Ermittler wiesen darauf hin, dass der Beschuldigte die Möglichkeit gehabt habe, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht habe er allerdings nicht wahrgenommen.    lby

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