Sieber will Schadenersatz vom Freistaat

von Redaktion

Der Skandal um Listerien-verseuchte Wammerl der Wurst-Firma Sieber hat ein gerichtliches Nachspiel. Der Insolvenzverwalter gibt dem Freistaat die Schuld daran, dass die Metzgerei pleite ist. Die Behörden hätten damals überreagiert.

VON NINA GUT

Geretsried – Alles fing an mit einem Wacholder-Wammerl, in dem das Landratsamt Nürnberg-Land im März 2016 gefährlich viele Listerien fand. Der Hersteller, die Großmetzgerei Sieber aus Geretsried (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) rief die Charge zurück. Doch bald wurden Todesfälle mit dem gleichen Typus an Listerien bekannt. Weitere Proben wurden genommen, der Betrieb kontrolliert. Ende Mai legten die Behörden die Firma still und warnten die Verbraucher vor allen Produkten. Damit war das Ende von Sieber besiegelt. Keiner kaufte dort mehr.

Schuld daran ist in den Augen von Insolvenzverwalter Josef Hingerl der Freistaat Bayern. Der habe überreagiert. Die Behörden hätten nämlich zu Unrecht eine Warnung vor dem Verzehr aller Fleischprodukte herausgeschickt. Die Proben, die nach dem Wammerl-Skandal genommen wurden, seien alle in Ordnung gewesen. Die Warnung vor allen Waren und die Einstellung der ganzen Produktion seien „unverhältnismäßig“ gewesen.

Wegen der Retoure von fünf Chargen fordert der Insolvenzverwalter nun vor dem Landgericht München I einen Schadenersatz von rund 47 000 Euro vom Freistaat. Die Klage soll allerdings nur ein Einstieg in einen viel größeren Prozess sein, in dem Hingerl eine Entschädigung von insgesamt zwölf Millionen Euro verlangt. Bisher habe dafür allerdings das Geld zum Prozessieren gefehlt, sagt der Insolvenzverwalter. Denn er hätte 250 000 Euro hinterlegen müssen. Die Summe will er nun mit Crowd-Funding zusammenbekommen. Er hat sich beim Rechtsstreit gegen den Freistaat schon mal „auf zehn Jahre eingestellt“.

Im hiesigen Verfahren ist laut Insolvenzverwalter bei vier der fünf beprobten Chargen die Belastung mit Listerien unter dem Grenzwert gelegen. Lediglich bei einer Paprikawurst sei er darüber gelegen, aber dort sei der Maßstab falsch angelegt worden. „Außerdem haben Sie vor dem Verzehr von allen Produkten gewarnt, nicht nur vor den verzehrfertigen“, sagte Anwalt Andreas Meisterernst, „niemand isst Leberkäsbrät roh. Das wird noch erhitzt.“ Das sei nicht gewährleistet, konterte der Anwalt des Freistaats, Paul Fronhöfer. „Da gibt es beim Grillen die tollsten Dinge.“

Laut Fronhöfer sei das Ministerium richtig vorgegangen. Es habe eine eindeutige Zuordnung zu der Ausbruchswelle von Listeriose vorgelegen. Und es habe schließlich Todesfälle gegeben. „Ich verwahre mich gegen die Todesfälle“, betonte dagegen Hingerl. Es gebe keinerlei Kausalität. Außerdem ärgerte er sich, „dass immer so getan wird, als ob nirgendwo Listerien drin seien. Listerien sind überall drin. Wir wollen sie nur begrenzen.“

Das Gericht äußerte sich in einer ersten rechtlichen Einschätzung zugunsten der Geretsrieder Großmetzgerei. Beim Wacholder-Wammerl sind sich eh alle einig. „Aber die fünf weiteren Proben sind unterhalb des Grenzwertes“, sagte der Vorsitzende Richter Frank Tholl. „Das dürfte per se nicht reichen, eine Verbraucherschutzwarnung herauszugeben.“ Außerdem gab er dem bayerischen Verbraucherschutzministerium noch einen Rüffel mit. „Eine Betriebsuntersagung geht den Verbraucher nichts an.“ Das habe in einer Produktwarnung nichts zu suchen. Das sei schon im Fall einer anderen Fleisch-Firma falsch gemacht worden. „Vielleicht gelingt es ja dem Ministerium irgendwann mal, eine insofern richtige Verbraucherschutzwarnung rauszugeben.“ Im Verfahren geht es nun erst mal schriftlich weiter.

Die Unternehmensgebäude sind mittlerweile verkauft worden. Der Käufer hat das Gelände an die Firma „Franco Fresco“ verpachtet, die dort Tiefkühlpizzen herstellt.

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