Ex-Geschäftsführer von Füssener Festspielhaus verurteilt

von Redaktion

Augsburg – Der ehemalige Geschäftsführer des Füssener Festspielhauses ist wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Wie das Augsburger Amtsgericht am Montag mitteilte, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Laut Anklageschrift hat der 72-Jährige trotz Zahlungsunfähigkeit keinen entsprechenden Insolvenzantrag eingereicht und mehrfach die Bilanzen für die Gesellschaften nicht aufgestellt. Stattdessen hat er über zwei Jahre hinweg weiterhin Waren bestellt oder Dienstleistungen in Anspruch genommen. Den Geschäftspartnern entstand ein Schaden von etwa 30 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Insolvenzantrag 2016 die Ermittlungen eingeleitet. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig.

Seit der Eröffnung des Festspielhauses im Jahr 2000 gab es bereits drei Insolvenzverfahren. Bekannt ist das Musiktheater für die Aufführung über König Ludwig II.  lby

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