Tragischer Sturz aus Tutzinger Hütte

von Redaktion

Eine Bergtour auf die Benediktenwand endete im Herbst 2016 tragisch für einen Bergsteiger. Er stürzte in der Tutzinger Hütte von einer Plattform und sitzt seitdem im Rollstuhl. Nun fordert er Schadenersatz vom Wirt und der Alpenvereinssektion Tutzing.

VON NINA GUT

Benediktbeuern – Ein schöner Ausflug in die Alpen sollte es werden. Christian G. aus Grafing (Kreis Ebersberg) und ein Freund genossen am 28. Oktober 2016 Gipfelglück auf der Benediktenwand (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen). Danach quartierten sie sich in der Tutzinger Hütte (1327 Meter) ein und begossen die Nachricht, dass der Kumpel Vater wird. Doch um Mitternacht endete der schöne Ausflug jäh. Christian G. stürzte von einer ungesicherten Plattform im ersten Stock und fiel drei Meter in die Tiefe. Beim Aufprall brach er sich zwei Brustwirbel und ist seither querschnittsgelähmt. Der zweifache Familienvater sitzt im Rollstuhl, kann seinen Beruf als Steuerberater nicht mehr ausüben.

Die Verantwortung für das Unglück sieht der 46-Jährige bei der Sektion Tutzing des Deutschen Alpenvereins (DAV) und beim damaligen Wirt der beliebten Hütte. Sie hätten ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Deshalb fordert er vor dem Landgericht München II Schmerzensgeld und Schadenersatz. Der könnte bei 500 000 bis 800 000 Euro liegen. Die Höhe wurde allerdings noch nicht beziffert. Erst mal geht es um die grundsätzliche Feststellung, ob DAV und Wirt schuld sind – und wenn ja, ob G. eine Mitschuld trifft.

Christian G. erinnert sich, dass er mitten in der Nacht aufwachte und auf die Toilette ging. Er hatte sich angewöhnt, mit geschlossenen Augen zur Toilette zu gehen, um nicht richtig aufzuwachen und besser wieder einzuschlafen. Das sagte er gestern bei der Verhandlung vor Gericht. Als er wieder zurück in sein Zimmer wollte, habe er nicht gemerkt, dass er an der falschen Tür stand. Dort habe er „rumgenackelt“ und sei hinausgetreten – auf die ungesicherte Plattform, die als Fluchtweg ausgeschildert war; man hätte sie mit einer Klappleiter verlassen können, sie war allerdings nicht umwehrt.

G. sagt, er habe nicht gewusst, dass sich eine Stufe vor der Tür befindet. „Ich bin gleich über die ganze Kante gefallen und nach unten gestürzt.“ Er erinnert sich noch, dass er im Dreck lag, fluchte und versuchte, sich nach oben zu schieben. Er habe nach seiner Mutter gerufen. Dann setzt seine Erinnerung erst wieder in der Unfallklinik Murnau ein, wo ihn ein Hubschrauber hinflog.

Eine Frau hatte mitten in der Nacht ein Wimmern gehört und den Verunglückten gefunden. Er hatte eine „ungewöhnliche Haltung“, erklärte der damalige Wirt. „Man hat gemerkt, dass es schon weiter fehlen könnte.“ Die Berghose habe sich auf Höhe der Oberschenkel befunden.

Der beklagte Wirt und der DAV vermuten deshalb, dass der Kläger von der Plattform urinierte und dabei abstürzte. Doch das bestreitet G.: „Ich habe das in meinem Leben noch nie gemacht. Ich wäre auch immer zur Raststätte gefahren und hätte nicht wild gebieselt.“

Christian G. gibt zu, dass er alkoholisiert war. Die Blutprobe ergab 1,9 Promille. Der damalige Wirt erinnert sich, „dass in so kurzer Zeit noch keiner so viel getrunken“ habe wie die beiden Männer. Laut Bewirtungsbeleg über 140 Euro tranken sie zusammen zehn Bier, zwei Flaschen Rotwein und acht Schnaps.

Das Gericht muss nun zahlreiche Zeugen hören, eventuell Gutachter einschalten. Der Prozess dauert an.

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