Kuhglocken dürfen weiter läuten

von Redaktion

Die nächste Etappe im Kuhglocken-Streit von Holzkirchen ist genommen. Zum zweiten Mal hat Bäuerin Regina Killer einen Prozess gegen die Nachbarn ihrer Weide gewonnen, die sie verklagen. Doch die nächste Runde vor dem Oberlandesgericht steht schon bevor.

VON NINA GUT

Holzkirchen – Regina Killer hat soeben von ihrer Anwältin erfahren, dass die Klage gegen ihre Kuhglocken abgewiesen worden ist. „Die frohe Kunde hat mich gerade erreicht“, sagt sie am Handy, „das ist ist natürlich schön.“ Es sei genauso ausgegangen wie erhofft. „Der gesunde Menschenverstand hat gesiegt“, sagt sie.

Es ist bereits das zweite Mal, dass die 43-Jährige einen Rechtsstreit gegen die Nachbarn ihrer Kuhweide in Erlkam bei Holzkirchen (Kreis Miesbach) gewinnt. Im Dezember 2017 wies das Landgericht München II eine Klage des Unternehmers Reinhard U. ab, der sich an den Kühen vor seinem Haus stört. Vor allem am Lärm der Kuhglocken. Außerdem geht es ihm um den angeblichen Wertverlust seiner Immobilie, um Gestank und Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen.

Nach U. reichte auch seine Ehefrau Klage gegen die Kuhglocken ein. Doch auch sie scheiterte nun. Im Gegensatz zu ihrem Mann ist sie nicht Eigentümerin des Grundstücks, auf dem die beiden gemeinsam wohnen. Damit hat sie laut Gericht auch keine eigentumsrechtlichen Ansprüche. Zwar ist sie juristisch gesehen Besitzerin. „Doch die Besitzschutzrechte können nicht weiter gehen als die des Eigentümers“, sagte die Vorsitzende Richterin Christiane Karrasch.

Der Eigentümer, also der Ehemann, hatte das Haus vor rund fünf Jahren gekauft – ein Jahr später pachtete Killer die Wiese. U. hat seine Eigentumsrechte bereits geltend gemacht. So hat er 2015 einen Vergleich vor dem Amtsgericht in Miesbach geschlossen. Darin einigte man sich darauf, dass die Kühe nur auf der Südseite der Weide Glocken tragen dürfen. Laut Landgericht enthält der Vergleich abschließende Regelungen, an die U. gebunden ist. Diesen Vergleich konnte auch die Frau nun mit ihrer Klage nicht umgehen.

Neben den mangelnden Eigentumsrechten der Nachbarin ergänzte das Landgericht noch einen weiteren Punkt: Die Beeinträchtigung sei „nicht wesentlich“. So haben zum Beispiel 2018 einmal fünf Kühe mit vier Glocken über sechs Wochen hinweg auf der Weide gegrast, ein anderes Mal acht Kühe mit sechs Glocken über viereinhalb Wochen hinweg. Nur ein einziges Mal sei geodelt worden. Außerdem seien die Glocken nicht ortsunüblich.

Die Klägerin hat nun einen Monat Zeit, Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) einzureichen. Sie und ihr Anwalt äußerten sich gestern nicht. Er kündigte aber bereits an, wahrscheinlich bis zum Bundesgerichtshof zu ziehen.

„Man hätte das Ganze auch ohne Gericht klären können“, sagt Killer. Sie wäre bereit gewesen, auf eine Kuhglocke zurückzufahren, doch selbst das sei den Nachbarn zu viel gewesen. „Die ziehen aufs pure Land und beschweren sich dann übers Landleben“, sagt die Bäuerin. „Aus meiner Sicht geht das nicht.“ Über Asylbewerber sage man, dass sie sich integrieren sollen. „Wo ist da die Integration?“

Bald geht der Kuhglocken-Krieg in die nächste Runde. Das OLG verhandelt im Februar über die Berufung von Reinhard U. Killer sieht der Verhandlung „entspannt“ entgegen. „Wenn man den gesunden Menschenverstand einschaltet, dann kann das nur gut gehen.“

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