Aichach – Nach dem Zugunglück mit zwei Toten im schwäbischen Aichach ist gegen den Fahrdienstleiter ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen worden. Die Staatsanwaltschaft hat für den 25 Jahre alten Mitarbeiter der Deutschen Bahn eine zehnmonatige Bewährungsstrafe beantragt.
Der Angeschuldigte kann gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Augsburg allerdings noch Einspruch einlegen, dann käme es voraussichtlich zu einem Prozess. Am 7. Mai 2018 war beim Aichacher Bahnhof ein Zug der Bayerischen Regiobahn ungebremst auf einen stehenden Güterzug aufgefahren. Der 37 Jahre alte Lokführer des Zuges und eine 73 Jahre alte Passagierin starben, weitere Fahrgäste wurden teils schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrdienstleiter vor, dass er zwei schwere Fehler begangen habe und es deshalb zu dem Unglück gekommen sei. Der Strafbefehl lautet außerdem auf fahrlässige Körperverletzung in 13 Fällen und fahrlässige Gefährdung des Bahnverkehrs. „Die Staatsanwaltschaft geht von menschlichem Versagen aus“, erklärte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. Es gebe keine Hinweise, dass der Fahrdienstleiter im Dienst alkoholisiert war oder sich beispielsweise durch sein Smartphone abgelenkt habe. Damit sehen die Ermittler deutliche Unterschiede zu dem schweren Zugunglück in Bad Aibling, bei dem vor drei Jahren beim Zusammenstoß zweier Meridian-Züge zwölf Menschen ums Leben kamen und 89 Passagiere verletzt wurden.
In Aichach soll der Angeschuldigte versäumt haben, für das Gleis 2 des Bahnhofs, wo der Güterzug stand, eine sogenannte Hilfssperre am mechanischen Stellwerk anzubringen. Dann hätte kein weiterer Zug diese Schienen nutzen können, erklärte Nickolai. Außerdem soll der 25-Jährige auch diese vorgeschriebene „Hinsehensprüfung“ versäumt haben, bevor er das Gleis freigab. Die DB hat mittlerweile begonnen, ältere Stellwerke mit zusätzlicher Sicherheitstechnik auszustatten. mm/lby