Aying – Als der Metall-Detektor von Max Schöps in Aying (Kreis München) anschlug und er zu graben begann, da glaubte er, wieder mal eine Schreibmaschine gefunden zu haben. Dabei war dem 24-jährigen Hobby-Schatzsucher im Mai 2017 ein Fund gelungen, den man wohl nur einmal im Leben macht: eine Chiffrier-Maschine der Wehrmacht aus dem Zweiten Weltkrieg. Das Schlüsselgerät 41, wegen der Kurbel an der Seite auch „Hitlermühle“ genannt, war der Nachfolger der bekannten Enigma. Inzwischen ist die Maschine im Deutschen Museum.
Doch nach der Freude kam der Ärger. Das Landesamt für Denkmalpflege ist der Auffassung, es handle sich bei dem Fund um ein bewegliches Bodendenkmal. Deshalb hat das Landratsamt München als Denkmalschutzbehörde ein Verfahren gegen Schöps eingeleitet, weil er den Fund nicht angezeigt hatte. Dagegen wehrte sich Schöps nun vor dem Verwaltungsgericht München. Er wusste nichts von der Anzeigepflicht.
Erst vor Gericht wurde klar, worum es dem Denkmalschutz eigentlich geht. „Das Problem ist der Zusammenhang zwischen Fundobjekt und Fundort“, sagte Markus Ullrich, Archäologe beim Landesamt für Denkmalpflege. Der Fund der seltenen Chiffriermaschine aus den letzten Kriegstagen sei einzigartig. „Ein einmaliger Fund. Das wird wohl nicht mehr vorkommen.“ Die Experten wollen wissen, wie das Objekt in dieses Waldstück bei Aying kam. Ob es etwa schnell versteckt wurde, oder ob eine Markierung für das spätere Wiederauffinden hinterlassen wurde. „Wir wollen wissen, was an zusätzlichen historischen Informationen da ist“, sagt Ullrich. Deshalb hätten sie damals den Fundort untersuchen wollen.
Die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl brachte es auf den Punkt: „Das klingt vernünftig. Warum hat keiner den Kläger gefragt?“ Die Einleitung eines Verfahrens hielt sie für übertrieben. „Das ist doch relativ schlicht, dass ich ihn einfach frage. Wir wären alle nicht hier, und es wäre nicht ein Jahr vergangen.“
Mit Hilfe des Gerichts schafften es die Parteien dann, zusammenzukommen. Schöps ist bereit, den Denkmalschützern den Fundort zu zeigen – auch wenn er ihn nicht mehr auf den Meter genau finden werde. Übrig blieb die Frage, wie der Schatzsucher in Zukunft vorgehen soll. „Hier wird ein Fachwissen vorausgesetzt, das man nicht voraussetzen kann“, befand Richterin Dürig-Friedl. „Bayern ist unglaublich liberal, was Sondengänge betrifft“, sagte Markus Ullrich. Wer unsicher sei, solle den Fund vorlegen. Die Lösung sehe also so aus, fasste Dürig-Friedl zusammen: „Er steckt alles in eine Tüte und leert es ihnen auf den Tisch.“ Der Denkmalschützer bejahte.
Was alles auf den Tisch kommt, sorgte allerdings noch für Diskussionen. „Es ist klar, dass man Altertümliches vorlegen muss“, sagte Schöps, „aber was ist mit Neuzeitlichem? Es liegt soviel aus dem Zweiten Weltkrieg rum.“ Die Einigung: Massenfunde wie Gürtelschnallen müsse man nicht vorzeigen. Wenn es etwas Ungewöhnliches ist, wird Schöps es aber vorbeibringen.
Am Ende wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten brummte das Gericht aber dem Freistaat auf. „Der Freistaat hätte nachfragen können. Er hätte den Prozess verloren.“