Eschelbach – Wenn sie in Betrieb geht, dann wird sie die größte Masthähnchenanlage in ganz Deutschland: ein Bauernhof in Eschelbach (Landkreis Pfaffenhofen), bei dem bereits 144 600 Mastplätze bereitstehen. Damit würden pro Jahr 1 084 500 Hähnchen gemästet. Doch genau das will der Bund Naturschutz (BN) verhindern. Er klagt vor dem Verwaltungsgericht München gegen den Freistaat Bayern, weil dieser die Genehmigung erteilt hat. Gestern wurde verhandelt.
Erst hatte die Betreiber-Familie schon einige Hürden genommen. Ihr wurde der vorzeitige Baubeginn samt Sofortvollzug genehmigt. Der BN scheiterte im März 2018 in einem Eilverfahren. In Eschelbach durfte also weiter gebaut werden. Doch im August, als alle Ställe fertig waren, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz doch zugunsten des Bund Naturschutz. Das bedeutete: vorläufiger Baustopp.
Bei der gestrigen Verhandlung vor Gericht ging es nun ums Baurecht – darum, ob die Anlage als sogenanntes privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig ist. Das hängt davon ab, ob der Betrieb für einen Zeitraum von 30 Jahren über so viel landwirtschaftliche Fläche verfügt, dass er mehr als die Hälfte des Futters selbst erzeugen kann. Genau das aber hält der Bund Naturschutz nicht für möglich.
Das Gericht versuchte, diese Frage in mehrere Schritte aufzudröseln. Zuerst ging es um den Futterbedarf, den die Richter mit fast 17 000 Dezi-Tonnen berechneten. Die Naturschützer halten das für zu gering, weil es Lagerverluste gebe. „Bei selbst erzeugtem Futter können Lagerverluste durch Nachtrocknung der Ernte oder Schädlingsbefall entstehen“, gab der Bund zu Protokoll. Die Betreiber widersprachen: Lagerverluste gebe es weder bei Selbsterzeugung noch bei Zukauf. „Sie werden wegen wirtschaftlicher Verluste tunlichst vermieden.“ Auch bei der Umrechnung des Futterbedarfs in die nötige Anbaufläche waren sich die Parteien nicht einig.
Ebenso die Frage, ob die Anbauflächen dauerhaft und ausreichend dem Betrieb zur Verfügung stehen, war strittig. Die Pachtquote des Hofs liegt nämlich bei mehr als 85 Prozent. Der BN bezweifelt, ob damit über längere Zeit das selbst angebaute Futter ausreicht. Noch dazu, weil auch eine Biogasanlage mit den Pflanzen beheizt wird.
Nachdem die Beteiligten in dieser Woche noch neue Erkenntnisse zum Flächenbedarf vorgelegt haben, können sie sich nun noch einmal bis zum 28. Februar 2019 schriftlich äußern. Danach entscheidet das Gericht, ob weiter mündlich verhandelt wird oder ob ein Urteil ergeht. Sollte das Vorhaben privilegiert sein, geht der Fall weiter. Dann dreht sich alles um Naturschutz und Geruchsbelästigung. NINA GUT