München/Berlin – Eigentümer von baureifen Grundstücken müssen sich auf eine neue Steuer gefasst machen. Die Finanzminister von Bund und Ländern haben grundsätzliche Zustimmung zur Einführung einer Grundsteuer C gegeben. „Na endlich“, kommentierte dies der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Uwe Brandl (CSU). Damit könne eine weitverbreitete Spekulation eingedämmt werden.
Die Einigung steht als Unterpunkt 7 im Eckpunktepapier der Finanzminister für die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts. Im Vordergrund steht dabei eine Reform der Grundsteuer B. Während hier der Durchbruch noch aussteht, gelang dieser bei der neuen Grundsteuer C, worauf gestern der Gemeindetag aufmerksam machte. Die Modalitäten sind allerdings noch nicht ausgehandelt, das heißt, weder die mögliche Höhe noch der Zeitpunkt, ab dem eine Steuer auf unbebautes Bauland erhoben würde, stehen schon fest. Das bayerische Finanzministerium war gestern nicht zu einer Stellungnahme bereit.
Brandl hatte schon bei den Koalitionsverhandlungen vor einem Jahr auf Bundesebene für die Grundsteuer C geworben. Tatsächlich wurde die Grundsteuer C im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD im Grundsatz vereinbart. Die Festlegung der Finanzminister ist nun der nächste Baustein der Einführung.
Brachflächen in Deutschland gibt es nach Einschätzung des Gemeindetags im Übermaß. Deutschlandweit sollen 150 000 Hektar Bauland zur Verfügung stehen – eine Million Grundstücke. Bayerische Zahlen gibt es nicht. Brandl, der Bürgermeister im niederbayerischen Abensberg ist, hatte vor einem Jahr für seine Stadt nachgerechnet: Er war auf 400 baureife Parzellen gekommen. Seine Hoffnung: „Wer für brachliegendes, aber bebaubares Land Steuer zahlen muss, wird es sich gut überlegen, ob ein weiteres Zuwarten wirtschaftlich sinnvoll ist.“ dw