München/Freising – Es ist ein Donnerstag, der das Leben des Walter N. (Name geändert) für immer verändert. Am 28. November 2013 steuert der Lokführer einen von Regensburg kommenden Alex-Regionalzug auf Gleis 2 in den Freisinger Bahnhof. Dabei erfasst der Zug einen 70-jährigen Freisinger, der sich wohl selbst töten wollte. Der Mann stirbt – und für Lokführer Walter N. beginnt eine lange Leidenszeit, für die er nun entschädigt werden will. Gestern wurde sein Fall vor dem Münchner Oberlandesgericht verhandelt.
N. wird nach dem Vorfall mehrfach krankgeschrieben. Er gibt an, einen schweren psychischen Schock und eine Traumatisierung erlitten zu haben. Wiedereingliederungsversuche bleiben erfolglos – auch, weil es wieder zu Beinahe-Unfällen gekommen sei. Ende 2017 wird Walter N. gekündigt. Und er zieht vor Gericht.
Von der privaten Haftpflichtversicherung des Toten fordert der heute 42-Jährige 10 000 Euro Schmerzensgeld, 27 000 Euro Schadensersatz und Verdienstausfall in Höhe von 700 Euro pro Monat bis zur Rente. Zunächst hatte er auch den Bruder des Toten als Erben verklagt. Der hat die Erbschaft aber inzwischen ausgeschlagen. Das Landgericht Landshut hatte die Klage im Mai des vergangenen Jahres als unbegründet abgewiesen. Zunächst war unklar, gegen wen überhaupt geklagt werden kann, weil das Erbe statt auf den Bruder auf den Fiskus überging. Nun sollte das Oberlandesgericht die Sache klären.
Vor Gericht erschien Walter N.s Anwalt Hans Pankl gestern ohne seinen Mandanten. Die Vorsitzende Richterin machte ihm und dem Anwalt der beklagten Versicherung einen Vergleich schmackhaft. Sie gab zu bedenken, dass die Beweisführung schwierig werden dürfte. Es müsste geklärt werden, ob der Tote vorsätzlich Suizid begangen habe. Ob die Berufsunfähigkeit nur in dem Vorfall von Freising begründet sei oder auch in den späteren Beinahe-Unfällen. Auch die Schadenshöhe sei strittig, weil der Verdienstausfall schwer festzusetzen sei.
Die Versicherung bot dem ehemaligen Lokführer für einen Vergleich einen Betrag von 50 000 Euro an. Rechtsanwalt Pankl forderte zwischen 100 000 und 150 000 Euro. „Das ist wohl nicht realisierbar“, sagte die Vorsitzende Richterin – und schlug einen Kompromiss von 70 000 Euro vor. Die Streitparteien haben nun zwei Wochen Zeit, dem Vergleich zuzustimmen. Anwalt Pankl sagte gestern: „Die Chancen stehen ganz gut, dass der Prozess ein Ende hat.“
Erst im vergangenen Juli wurde ein ähnlicher Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Damals ging der betroffene Lokführer leer aus, weil der Selbstmörder überlebte und als schuldunfähig eingestuft wurde.
Nach Angaben der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) nehmen sich in Deutschland etwa 1000 Menschen im Jahr auf den Schienen das Leben. Die Deutsche Bahn geht von etwas weniger Fällen aus. Statistisch gesehen treffe es aber jeden Lokführer in einem 45-jährigen Berufsleben zweimal.
Hinweis in eigener Sache
Über Selbsttötungen berichten wir nur, wenn die Umstände besondere öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Wenn Sie oder Bekannte unter einer existenziellen Lebenskrise leiden, kontaktieren Sie bitte den Krisendienst Psychiatrie für München und Oberbayern unter 01 80/6 55 30 00 oder die Telefonseelsorge unter 08 00/1 11 01 11.