München – Siegfried Mauser, früherer Präsident der Münchner Hochschule für Musik, muss rund 21 500 Euro an den Freistaat Bayern zurückzahlen. Der 64-Jährige hatte sich selbst zum Lehrbeauftragten mit einer Vergütung von fast 36 000 Euro bestellt und sich auch eine Prämie von 6000 Euro gegönnt. Der Musik-Professor war bereits wegen sexueller Übergriffe in die Schlagzeilen geraten. Das Landgericht München I verurteilte ihn im Mai wegen sexueller Nötigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.
Am Verwaltungsgericht München lieferte er sich gestern einen ganz anderen Streit mit dem Freistaat. Der hatte einen Bescheid gegen Mauser erlassen, weil er sich rechtswidrig zum Lehrbeauftragten für Liedgestaltung zum Stundensatz von 39 Euro und für Musikwissenschaft zum Stundensatz von 277,35 Euro bestellt habe – während seiner Beurlaubung für das Mozarteum in Salzburg. Der Professor habe sich als Leiter einer Sitzung der Hochschulleitung die Bewilligung selbst erteilt. Und das auch noch zum horrenden Stundensatz. Zuvor sei die Höchstgrenze bei 110 Euro gelegen – als Ausnahme für eine renommierte Pianistin.
Der Fall mit der Lehre in Liedgestaltung wurde eingestellt. Es blieb die Beauftragung in Musikwissenschaft. „Er hat nicht mitgewirkt“, sagte sein Anwalt Gerd Ter–steegen, „das ist Nonsens.“ Er habe die Sitzung nicht geleitet, sei zu spät gekommen und habe nur den Wunsch geäußert, dem entsprochen worden sei. Das Verwaltungsgericht war anderer Meinung. Mauser muss alles, was über dem Stundensatz von 110 Euro liegt zurückzahlen. Das sind rund 15 500 Euro. Den Rest darf er behalten, da er tatsächlich gelehrt hat.
Auch eine Einmalzahlung von 6000 Euro darf er nicht behalten. Mauser erklärte, er hätte als Rektor gar nicht mehr lehren müssen. Er habe es trotzdem getan. „Ich habe dem Freistaat damit rund 100 000 Euro erspart.“ Der Kanzler habe ihm deshalb die 6000 Euro vorgeschlagen. Doch das geht so nicht. Mauser habe gegen Verwaltungsgrundsätze verstoßen, rügte das Gericht.
Nächste Woche verhandeln die Richter erneut. Dann geht es um Mausers Beurlaubung und die Auszahlung von Bezügen. NINA GUT