Aichach – Nach dem schweren Zugunglück mit zwei Toten in Aichach ist der Strafbefehl gegen den Fahrdienstleiter rechtskräftig. Der 25 Jahre alte Mitarbeiter der Deutschen Bahn habe keinen Einspruch gegen die zehnmonatige Bewährungsstrafe eingelegt, berichtete der Sprecher des Augsburger Amtsgerichts, Julian Küffer. Das Gericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen erlassen. lby