Das offizielle Ergebnis des Bienen-Volksbegehrens wird der Landeswahlleiter wahrscheinlich am heutigen Donnerstag veröffentlichen.
Danach ist der Landtag am Zug. Er hat mehrere Möglichkeiten: Entweder nimmt er den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert an. Oder er lehnt ihn einfach ab – dann darf die Bevölkerung bei einem Volksentscheid darüber abstimmen. Oder die Landtagsmehrheit von CSU und Freien Wählern stellt dem Volksbegehren einen eigenen Gesetzentwurf entgegen – dann werden bei einem Volksentscheid beide Gesetzentwürfe zur Abstimmung gestellt.
Der Volksentscheid würde voraussichtlich nach den Sommerferien stattfinden, also ab Mitte September.
Denn es gibt gewisse Fristen: Erst muss der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis feststellen – das wird wohl im März erfolgen. Danach muss der Ministerpräsident das Volksbegehren mitsamt einer Stellungnahme der Staatsregierung innerhalb von vier Wochen dem Landtag zuleiten – der dieses dann innerhalb von drei Monaten behandeln und sich für einen der oben genannten Wege entscheiden muss.
Der Volksentscheid muss schließlich innerhalb von drei Monaten nach dem Landtagsbeschluss stattfinden. lby