Marc (13) fährt künftig per Taxi zur Schule

von Redaktion

VON WERA ENGELHARDT UND BRITTA SCHULTEJANS

Marktschorgast – Einmal, erzählt Marc, war es ganz knapp. Da sei ein Auto dicht an ihm vorbeigerauscht und habe ihn fast erwischt. Ob er sich erschrocken hat? Marc macht große Augen. „Ja, ziemlich.“ Der 13-Jährige kommt aus Marktschorgast, tief in Oberfranken. Um zur Schule im Nachbarort zu gelangen, muss er zur Bushaltestelle laufen – über eine kurvige Landstraße, auf der Tempo 80 gilt.

Marcs Stiefvater, Günter Landendörfer, findet das viel zu gefährlich. Er forderte, dass das Landratsamt Kulmbach Marc das ganze Schuljahr über eine Taxifahrt am Tag bezahlt. Die andere Fahrt kann in der Regel die Mutter übernehmen. Das Landratsamt aber sagte, im Sommer sei der Fußweg zumutbar – und wollte nur im Winter für das tägliche Taxi zahlen.

„Man kann da ein Kind nicht alleine losschicken“, sagt Landendörfer. „Es sind 2,3 Kilometer, die Hälfte davon auf diesem unübersichtlichen Überland-Weg. Die Strecke ist absolut einsam, links und rechts ist Wald und eine erwachsene Person läuft da eine halbe Stunde.“ Und Marc habe im vergangenen Jahr eine Operation wegen seiner X-Beine gehabt. „Er läuft unter Schmerzen. Aber auch für ein gesundes Kind geht das gar nicht.“ Im Sommer sei der Weg noch gefährlicher als im Winter – wegen des Blätterwerks der Bäume, die die Straße säumen.

Nach einem jahrelangen Streit landete die Auseinandersetzung gestern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der kam extra in Marktschorgast zusammen, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Das Ergebnis: Marc und sein Stiefvater haben Recht. Das Gericht empfahl dem Landkreis in der mündlichen Verhandlung, die Kosten für die Beförderung zu übernehmen – und zwar nicht nur im Winter, sondern auch in den Sommermonaten. Und das bis zum zehnten Schuljahr.

Das akzeptierte der Landkreis nach dem Ortstermin. Damit wurde der Streit nach Jahren mit einer Einigung und ohne Urteil beigelegt, das Verfahren eingestellt. Mit Urteil vom November 2017 hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth die Rechtsauffassung des Landratsamtes in erster Instanz noch bestätigt.

Die Beförderung von Schülern ist in Bayern Aufgabe der Kommunen. Die müssen den Transport dann übernehmen, wenn der Schulweg in einer Richtung mehr als drei Kilometer beträgt und es nicht zumutbar ist, den Weg auf andere Weise zurückzulegen. „Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen könne auch bei kürzeren Wegstrecken die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden“, erklärte eine Sprecherin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.

Günter Landendörfer ist einfach nur erleichtert: „Das ist eine Riesen-Last, die uns da von den Schultern fällt.“

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