gegen Viagogo

von Redaktion

Oberammergau – Die Veranstalter der Passionsspiele in Oberammergau (Kreis Garmisch-Partenkirchen) haben gestern vor dem Landgericht München I einen wichtigen Sieg gegen das Ticket-Portal Viagogo errungen. Demnach darf die Plattform für die Weitervermittlung privater Eintrittskarten anlässlich der Passion 2020 nicht mit dem Hinweis „ausverkauft“ werben. Außerdem ist es Viagogo verboten, Tickets für die Premiere am 16. Mai anzubieten. Diese Veranstaltung ist nur für geladene Gäste.

Im Zivilverfahren war es anfangs nur um die Zuständigkeit des Gerichts gegangen, die der Anwalt der Plattform bezweifelte. Das Portal hat seinen Sitz in der Schweiz. Die Vorsitzende Richterin beendete den Streit mit dem Hinweis, dass der Erfolgsort ausschlaggebend sei und der sei überall, wo irreführende Werbung auftrete. Natürlich seien die Münchner Kunden besonders angesprochen. Dann kam die Sprache auf die Plattform. Der Hinweis „ausverkauft“ oder „nur noch zwei Tickets“ sei eine Irreführung, erklärte die Richterin. „Wir weisen nur auf Begrenztheit hin“, konterte der Viagogo-Anwalt. Der Kunde komme aber nicht darauf, dass es womöglich immer wieder neue Karten gebe, hielt die Richterin dagegen.

Tatsächlich gibt es momentan überhaupt noch keine Karten für die Passion. Der Vorverkauf startet am Mittwoch, 6. März. Auf der Homepage der Passionsspiele Oberammergau können sich Interessierte aber schon registrieren lassen.  wal

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