Berlin/München – Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will den Abschuss von Wölfen erleichtern. Ihr Ziel sei eine entsprechende Änderung des Naturschutzgesetzes, sagte Schulze der „Bild am Sonntag“. „Wenn Wölfe mehrfach Schutzzäune überwinden oder Menschen zu nahe kommen, muss man sie auch abschießen dürfen. Das will ich mit einer „Lex Wolf“ klarstellen.“ Ein Wolf soll demnach künftig bereits dann geschossen werden dürfen, wenn er „ernste landwirtschaftliche Schäden“ verursacht. Bislang sei von „erheblichem Schaden“ die Rede, der von den Gerichten erst bei einer Bedrohung der Existenz gesehen wurde, heißt es in dem Bericht.
„Damit schaffe ich für die Schafhalter Rechtsklarheit und mache deutlich, dass auch Hobbyschäfer entschädigt werden können“, erklärte Schulze. Die Klarstellung solle so schnell wie möglich umgesetzt werden. „Es fehlt nur noch die Zustimmung der CDU“, so Schulze.
Wölfe sind in Deutschland streng geschützt, bisher gab es nur einige wenige Abschussgenehmigungen für auffällig gewordene Tiere. In den vergangenen Wochen waren bundesweit mehrfach neue Attacken auf Nutztiere bekanntgeworden. Die Umweltminister in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gaben kürzlich je einen Wolf zum Abschuss frei.
René Gomringer, Geschäftsführer des Landesverbands Bayerischer Schafhalter, begrüßte Schulzes Vorstoß. „Das geht in die richtige Richtung.“ Es sei gut, wenn künftig nicht nur eine konkrete Existenzbedrohung des Tierhalters bei der Entscheidung über einen möglichen Abschuss berücksichtigt werde. Gerade für Schäfer im Nebenerwerb oder speziell für Züchter gefährdeter Rassen sei die Existenz durch Wolfsrisse zwar nicht gefährdet, doch auch sie müssten geschützt werden. Mit der von Schulze angedachten Änderung im Naturschutzgesetz wäre dies aus Gomringers Sicht besser möglich. dg/lby