Ingolstadt – In einem Prozess um Korruption bei Immobiliengeschäften in Millionenhöhe hat der frühere Oberbürgermeister von Ingolstadt, Alfred Lehmann, seine Unschuld beteuert. „Es gab keine Bestechung und es gab keine Untreue“, sagte der 68 Jahre alte CSU-Politiker am Donnerstag vor dem Ingolstädter Landgericht.
Lehmann hatte laut Anklage seit 2011 den Verkauf öffentlicher Flächen so manipuliert, dass die gewünschten Käufer zum Zuge kamen. Als Gegenleistung soll der damalige Rathauschef vergünstigte Studentenappartements und eine große Penthousewohnung erhalten haben. Der öffentlichen Hand soll durch die Immobiliengeschäfte ein Millionenschaden entstanden sein. Lehmann soll sich umgekehrt durch die illegalen Absprachen finanzielle Vorteile in Höhe von etwa einer Dreiviertelmillion Euro verschafft haben. Mit Lehmann müssen sich der Verantwortliche eines Bauträgers und eine weitere Immobilienkäuferin vor Gericht verantworten.
Der Angeklagte war von 2002 bis 2014 OB in Ingolstadt. Er war in dieser Funktion auch Chef von zwei Aufsichtsgremien, die für die Immobiliengeschäfte zuständig waren. In einem Fall geht es um ein Gebäude auf dem Gelände einer früheren Kaserne. Dort entstanden Studentenwohnungen, Lehmann soll für sich und seinen verstorbenen Vater insgesamt 16 Einheiten günstig erhalten haben. Die Familie des damaligen Oberbürgermeisters soll allein hier finanzielle Vorteile in Höhe von 466 000 Euro bekommen haben. Im zweiten Fall geht es um den Verkauf eines Areals auf dem Gelände des früheren städtischen Krankenhauses. Dort soll ein Bauträger zum Zuge gekommen sein, der 600 000 Euro weniger geboten habe als ein Mitbewerber. Weitere nahezu 660 000 Euro hätte der Bauträger nach Überzeugung der Ermittler später nachzahlen müssen, weil die zunächst vereinbarte Geschossflächenzahl deutlich erhöht worden sei. Doch zu der Nachzahlung sei es nicht gekommen. Als Gegenleistung für diese Einsparungen soll Lehmann auf dem Gelände eine Wohnung knapp 283 000 Euro unter Marktwert erhalten haben. Die Strafkammer plant 16 Verhandlungstage. Das Urteil könnte am 10. Mai fallen. lby