München – Mit elektronischer Verstärkung in Signalfarbe sind Bayerns Polizisten ab sofort im Freistaat unterwegs. Polizeipräsident Hubertus Andrä gab den landesweiten Einsatz von Body-Cams bei der Bayerischen Polizei gemeinsam mit Innenminister Joachim Herrmann (CSU) frei. Um Polizisten angesichts zunehmender Übergriffe zu schützen, werden sie künftig mit den kleinen Kameras ausgestattet.
„Sie werden von Polizeibeamten an der Oberbekleidung getragen und im Bedarfsfall, wenn eine Einsatz- oder Kontrollsituation zu eskalieren droht, aktiviert“, erklärte Herrmann im Münchner Polizeipräsidium. Zuvor hatten Polizisten in München, Rosenheim und Augsburg die Body-Cams in einem einjährigen Pilotversuch getestet. „Sie haben sich in jeder Hinsicht bewährt“, betonte Herrmann. Bei mehr als jeder vierten Aktivierung sei eine spürbar deeskalierende Wirkung aufgetreten. „Damit trägt die Body-Cam objektiv zum Schutz der Polizisten bei.“
Fast 1400 Kameras werden Bayerns Polizisten daher künftig bei ihrer Arbeit unterstützen. „Wir wollen aber bewusst machen, dass nicht jeder Beamte, der draußen unterwegs ist, mit einer Kamera ausgestattet ist“, stellte Andrä klar. „Das wäre eine falsche Botschaft.“ Stattdessen bekomme jede Dienststelle eine gewisse Anzahl an Kameras. Wie viele, das ist abhängig von ihrer Größe und der Anzahl an bereitgestellten Streifenwagen. Besonders nachts und bei Einsätzen, in denen das Risiko für Gewalt gegen Polizisten hoch ist, sollen die Body-Cams mitgeführt werden. Die Kosten für die Kameras samt Halterungen, Auswertesoftware und Server- und Speichertechnik liegen bei rund 1,8 Millionen Euro.
Kommt es bei einem Einsatz zu einer Aufzeichnung, wird diese 21 Tage verschlüsselt auf dem Server der jeweiligen Polizeidienststelle gespeichert und danach automatisch gelöscht. Nur im Falle eines Ermittlungsverfahrens werden die Daten nach Ablauf der drei Wochen weiter gespeichert. „Das Thema Datenschutz wird in diesem Zusammenhang großgeschrieben, deshalb findet nur eine regionale Speicherung statt“, betonte Marcus da Gloria Martins, Sprecher der Münchner Polizei.
Datenschutzrechtlich heikel ist vor allem das sogenannte Pre-Recording. „Dabei werden die vorhergehenden 30 Sekunden des Handlungsablaufs im Falle einer Aufzeichnung gespeichert“, erklärte Herrmann. „Somit ist gewährleistet, dass insbesondere in dynamischen Einsatzlagen nun auch der Auslöser für das polizeiliche Handeln dokumentiert ist.“ Das Polizeiaufgabengesetz schränkt das Pre-Recording jedoch ein. „Insbesondere in Wohnungen darf es nicht erfolgen“, sagt Rainer Nachtigall, Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft. Er bedauert, dass das Pre-Recording dort nicht erlaubt ist. „Besonders bei häuslicher Gewalt ist auch die Gefahr für Polizisten relativ hoch“, begründet Nachtigall. Dennoch sei die Polizeigewerkschaft froh über den geplanten flächendeckenden Einsatz der Kameras. „Ich bin persönlich überzeugt davon, dass sich die Body-Cams durchsetzen werden“, sagte Nachtigall.