BGH prüft: Leben sinnlos verlängert?

von Redaktion

Heinz Sening war enttäuscht. Für gestern hatte er sich vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil erhofft: In der Klage gegen den ehemaligen Hausarzt seines Vaters aus Ottobrunn, der aus seiner Sicht den 82-Jährigen viel zu lange durch künstliche Ernährung am Leben hielt. Das Urteil blieb aus.

VON ANGELA WALSER

Karlsruhe – Zuletzt konnte Heinrich Sening nicht mehr sprechen und stöhnte unter Schmerzen. Trotzdem wurde der 82-jährige Münchner bis zu seinem Tod zwangsernährt. Sein Sohn Heinz findet, dass sein Vater unnötig lange leiden musste. Der 60-Jährige verklagte den Hausarzt des Vaters aus Ottobrunn (Kreis München) auf 150 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil der den erlösenden Tod seines an Demenz erkrankten Vaters verhindert haben soll. Jahrelang bestand der Mediziner auf die künstliche Ernährung durch eine Magensonde – ohne sich offenbar ausreichend mit dem rechtlichen Betreuer des Seniors abzusprechen.

Rechtsanwalt Wolfgang Putz, Rechtsanwalt beschreibt seinen Mandanten als einen warmherzigen Mann. „Er ist ein Urbayer“, sagte der Jurist gestern während der Heimfahrt von Karlsruhe nach München. Die Erschütterung über das Leiden seines Vaters sei ihm immer noch anzumerken. Mit zitternden Händen hätte er die Bilder seines gezeichneten Vaters betrachtet.

„Er war am Ende“, sagte der Krankenpfleger über seinen Vater. Er selber lebt seit vielen Jahren in Amerika. „Er durfte nicht sterben.“ Doch mit anklagenden Worten wollte es der Sohn nicht bewenden lassen, und deshalb stand der BGH gestern vor der fast schon ungeheuren Frage: Steht einem Menschen Schmerzensgeld zu, weil ein Arzt sein Leiden unnötig verlängert hat? „Das hat es in der Rechtsgeschichte noch nicht gegeben“, sagte Putz. Mit dem Tod des Vaters habe der Sohn alles geerbt – auch die Ansprüche: Vom behandelnden Hausarzt wolle er mindestens 100 000 Euro Schmerzensgeld wegen „fortgesetzter Körperverletzung“ und mehr als 52 000 Euro Schadenersatz. So viel sollen seit Anfang 2010 Behandlung und Pflege gekostet haben.

In den ärztlichen Grundsätzen zur Sterbebegleitung heißt es: „Bei Patienten, die sich zwar noch nicht im Sterben befinden, aber nach ärztlicher Erkenntnis aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit sterben werden, ist eine Änderung des Behandlungsziels geboten, wenn lebenserhaltende Maßnahmen Leiden nur verlängern würden oder die Änderung des Behandlungsziels dem Willen des Patienten entspricht.“ Doch was Heinrich Sening gewollt hätte, weiß keiner. Eine Patientenverfügung hatte er nie verfasst. So bleiben nur Mutmaßungen. „Er war ein sehr lebenslustiger Mensch, hat immer gesagt, ich will einmal sehr alt werden, 100 Jahre“, erinnerte sich sein Sohn am Rande des Verfahrens.

Das Oberlandesgericht München kam 2017 zu dem Ergebnis, dass die Sondenernährung zumindest in den letzten knapp zwei Jahren der reinen Lebenserhaltung diente, und sprach Heinz Sening 40 000 Euro Schmerzensgeld zu. Doch die obersten Zivilrichter schienen gestern nicht gewillt, dieser Entscheidung einhellig zu folgen. Das menschliche Leben sei „absolut erhaltungswürdig“ und ein Urteil über seinen Wert stehe keinem Dritten zu, gab die Senatsvorsitzende Vera von Pentz zu bedenken. Dennoch schätzte sie die Situation im Fall Sening als etwas anders ein.

Allerdings könne sich der Senat nicht hinstellen und sagen, das Leben eines künstlich Ernährten sei ab der vierten Lungenentzündung unwert. Für Rechtsanwalt Putz wurde die rechtliche Diskussion überraschend offen gehalten, aber auch juristisch sehr intensiv. „Es waren viele Laien als Zuhörer im Saal“, berichtete der Anwalt, „die haben sicher nichts davon gehabt.“ Putz vermutet, dass sich der BGH in wissenschaftlichen Teams zusammensetzen wird, um die Lage genau zu beraten. Deshalb braucht es vermutlich auch noch viele Wochen, bis ein Urteil fällt.

Ein Rest Hoffnung bleibt Putz und Sening vorerst. Eine Entscheidung aus Karlsruhe, die Ärzte für sinnlose Lebensverlängerung haftbar macht, wäre für den Juristen so etwas wie der fehlende Schlussstein. „Dann müssen Staatsanwälte in Zukunft aktiv werden“, glaubt er.

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