Tunnel-Bürgerbegehren gescheitert

von Redaktion

Starnberg – Das Bürgerbegehren „Kein Tunnel in Starnberg“ ist erneut gescheitert: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Initiative gegen den geplanten Entlastungstunnel in Starnberg von der Stadt Starnberg zu Recht als unzulässig zurückgewiesen worden ist. Das Bürgerbegehren richtete sich gegen den angekündigten Bau eines etwa 1,9 Kilometer langen Entlastungstunnels in der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 2 in Starnberg. Es zielte darauf ab, dass „die Stadt Starnberg alles unternimmt, damit der planfestgestellte B2-Tunnel in unserer Stadt nicht gebaut wird“. Diese Formulierung hielt die Mehrheit des Stadtrats für unzulässig. Eine dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht München ab. Die von den Initiatoren des Bürgerbegehrens eingelegte Berufung zum Verwaltungsgerichtshof hatte nun auch keinen Erfolg. Die Vertreter des Bürgerbegehrens können allerdings immer noch versuchen, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.  mm

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