Freising/Berlin – Peter Baumgartner hat sechs Monate Ausnahmezustand hinter sich. Dem Fischzüchter aus Freising gehört einer der Zuchtbetriebe, die von den mit Malachitgrün belasteten Fischen betroffen sind (wir hatten berichtet). Aber alles deutet darauf hin, dass Baumgartner nicht der Verursacher ist, sondern eines der Opfer. Bei seinen Fischen wurden „nur“ zwei bis zehn Mikrogramm Leukomalachitgrün pro Kilo nachgewiesen. Damit war klar, dass er die Fische nicht direkt behandelt haben konnte.
Ein Züchter hatte bei der Polizei Selbstanzeige erstattet. Doch auch wenn Baumgartner entlastet ist, in seinem Betrieb herrscht immer noch Ausnahmezustand. Teiche werden beprobt, um zu untersuchen, ob die Fische das Malachitgrün komplett abgebaut haben. Erst dann können sie wieder in den Verkehr gebracht werden. Seit Herbst hat er kaum Einnahmen. Um Schadensersatz verlangen zu können, muss der Täter aber erst verurteilt sein.
Für Aufregung hatte der Fall aus Freising auch deswegen gesorgt, weil das Landratsamt die Bürger nicht über den Vorfall informiert hatte. Darüber, wann die Bevölkerung benachrichtigt werden muss, hat auch der Bundestag in der Nacht auf Freitag debattiert – und eine Änderung des Lebensmittelgesetzbuchs beschlossen. Behörden sollen die Verbraucher künftig sechs Monate lang über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informieren. Außerdem soll ein bundesweit einheitlicher Bußgeldkatalog erarbeitet werden. Die Grünen reichten einen Antrag ein, der fordert, dass die Ergebnisse behördlicher Kontrollen unabhängig vom Schweregrad möglicher Verstöße öffentlich gemacht werden. Der Antrag wurde allerdings nur von der Linksfraktion unterstützt. mes/kwo