Kopftuchverbot: Verfassungsgerichtshof bestätigt Regelung

München – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen bestätigt. Er wies die Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab, wie es in einer gestern veröffentlichten Mitteilung hieß. Aus Sicht der Verfassungsrichter ist ein Verbot für

Mittwoch, 14. Januar 2026

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