München – Manche nehmen sie für das eigene Vergnügen, chronische Schmerzpatienten brauchen Cannabinoide jedoch, um ihr Leiden zu lindern. Seit März 2017 dürfen Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken verordnen. Ob der Einsatz von Cannabis als Medikament wirklich notwendig und vor allem erfolgversprechend ist, prüft in vielen Fällen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Mehr als 10 000 Anträge für medizinisches Cannabis hat der MDK Bayern in den vergangenen zwei Jahren zur Begutachtung erhalten.
Doch Cannabinoide seien keine Wundermittel, warnt Prof. Dr. Astrid Zobel, leitende Ärztin des MDK Bayern. In vielen Fällen gebe es keine oder nur geringe Hinweise auf die Wirksamkeit. Bei chronischen Schmerzpatienten entscheidet die Krankenkasse dennoch häufig unmittelbar über den Antrag auf Kostenübernahme der Cannabinoide. Komplexere Fälle prüfen zunächst ärztliche Gutachter des MDK. „Medizinisches Cannabis kann zum Einsatz kommen, wenn die Krankheit schwerwiegend ist und es keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie gibt oder eine solche nicht angewendet werden kann“, erklärt Zobel. Zudem müsse es eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht“ geben, dass Cannabinoide auf den Krankheitsverlauf spürbar positiv einwirken.
Im vergangenen Jahr prüfte der MDK knapp 6300 Anträge für medizinisches Cannabis, in mehr als 46 Prozent der Fälle kam er zu einem positiven Ergebnis. Etwa 30 Prozent der Fälle erfüllten hingegen nicht die Voraussetzungen. Und bei etwa jedem fünften Antrag konnte zunächst keine abschließende Begutachtung erfolgen, weil beispielsweise Befunde nachgereicht werden müssen. Der MDK Bayern geht davon aus, dass die Anträge für medizinisches Cannabis auch 2019 auf dem hohen Niveau bleiben werden. „Cannabinoide sind aber in der Regel nur als Ergänzung zu einer multimodalen Schmerztherapie zu sehen“, betont Zobel. mm