München – Die Feuerwehr darf nach Verkehrsunfällen zwar Aufgaben der Polizei übernehmen, den Einsatz dafür nach Ansicht des Münchner Verwaltungsgerichts aber nicht in Rechnung stellen. Den Straßenverkehr zu regeln und die Fahrbahn zu reinigen gehöre nicht zu den eigentlichen Tätigkeiten der Feuerweh
Dieser Artikel (ID: 1002880) ist am 22.03.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 7), Wasserburger Zeitung (Seite 7), Mangfall-Bote (Seite 7), Chiemgau-Zeitung (Seite 7), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 7), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 7), Neumarkter Anzeiger (Seite 7).