Klage gegen Rechnung für Einsatz

München – Die Feuerwehr darf nach Verkehrsunfällen zwar Aufgaben der Polizei übernehmen, den Einsatz dafür nach Ansicht des Münchner Verwaltungsgerichts aber nicht in Rechnung stellen. Den Straßenverkehr zu regeln und die Fahrbahn zu reinigen gehöre nicht zu den eigentlichen Tätigkeiten der Feuerweh

Freitag, 6. Juni 2025

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