Klage gegen Rechnung für Einsatz

von Redaktion

München – Die Feuerwehr darf nach Verkehrsunfällen zwar Aufgaben der Polizei übernehmen, den Einsatz dafür nach Ansicht des Münchner Verwaltungsgerichts aber nicht in Rechnung stellen. Den Straßenverkehr zu regeln und die Fahrbahn zu reinigen gehöre nicht zu den eigentlichen Tätigkeiten der Feuerwehren im Freistaat, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag.

In der Verhandlung wehrte sich ein Mann gegen einen Bescheid der Marktgemeinde Marktschellenberg (Kreis Berchtesgadener Land). Die hatte ihm den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr nach einem Unfall teilweise in Rechnung gestellt. Der Kläger will aber nicht dafür zahlen, dass die Einsatzkräfte die Straße gesperrt und gereinigt hatten. Das Gericht vertagte seine Entscheidung. Kläger und Gemeinde kündigten an, eine Einigung anzustreben. Sie streiten um 1500 Euro.

Ein Reisebus war im Sommer 2017 bei Marktschellenberg in das Wohnmobil des Mannes gefahren. Er und eine weitere Person wurden schwer verletzt. In dem Bus verletzten sich fünf Menschen leicht. Die Polizei hatte damals die Feuerwehr unter anderem mit der Straßensperrung beauftragt.

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