Urteil stärkt gemeinnützige Rettungsdienste

von Redaktion

München – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum öffentlichen Wettbewerb bei Krankentransporten hat nach Ansicht des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) das Ehrenamt im Freistaat gestärkt. Die Verzahnung von Notfallrettung und Krankentransport funktioniere nur mit den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern, sagte BRK-Präsident Theo Zellner gestern in München. Die Ausbildung für Notfälle lernten junge Menschen nur bei Fahrten mit Krankentransporten, ergänzte ein Sprecher. Mit einem anderen Urteil hätte es diese Planungssicherheit für die Ehrenamtlichen nicht mehr gegeben.

Der EuGH hatte entschieden, dass Aufträge für Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten im Rettungswagen nach EU-Recht auch ohne öffentliche Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden können. Das Urteil ist ein Rückschlag für private Anbieter, die versuchen, ihre Position auf dem in Deutschland bislang von Hilfsorganisationen dominierten Markt auszubauen. In Deutschland sind Länder und Kommunen dafür zuständig, den Rettungsdienst zu organisieren. In vielen Fällen beauftragen sie gemeinnützige Hilfsorganisationen wie das BRK oder den Malteser Hilfsdienst damit, Notfallpatienten schnell ins Krankenhaus zu bringen. Häufig werden diese Aufträge ohne europaweite Ausschreibungen vergeben. Dagegen hatte ein privater Anbieter, die Falck-Unternehmensgruppe aus Dänemark geklagt.

Mit dem Urteil sei der Kommerzialisierung des Rettungsdienstes eine Schranke gesetzt worden, so Zellner. Mit anderen Hilfsorganisationen sei ein Konzept zur Ausschreibung erarbeitet worden, hieß es vom BRK. Auch mit privaten Anbietern stehe man im Kontakt.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte an, das Bayerische Rettungsdienstgesetz anzupassen, „wodurch die Entscheidung in Bayern Wirkung entfalten kann“. Er begrüßte das Urteil. So könnten regionale Besonderheiten besser berücksichtigt werden. „Das ist eine große Erleichterung für den Rettungsdienst.“  lby/dpa

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