Gericht stoppt Riesen-Hähnchenmast

von Redaktion

Eschelbach – Der Bund Naturschutz in Bayern hat vor dem Verwaltungsgericht (VG) in München einen großen Erfolg errungen. Die 19. Kammer beschloss am Freitag: Die Masthähnchenanlage in Eschelbach (Landkreis Pfaffenhofen) darf nicht in Betrieb genommen werden. Grund dafür sind aus Sicht der Richter nicht ausreichende landwirtschaftliche Flächen, auf denen das Futter für die Tiere erzeugt wird.

Der Betrieb hätte die größte Masthähnchenanlage in Deutschland werden können. Seit Herbst 2018 stehen 144 600 Mastplätze bereit. In ihnen könnte Landwirt Josef Höckmeier (31) pro Jahr fast 1,1 Millionen Hähnchen mästen. Doch ein Großteil der Hallen steht leer und nach dem Urteil des VG werden sich die Plätze auch weiterhin nicht füllen. Die Richter der 19. Kammer kamen in ihrer Entscheidung der Argumentation des Bund Naturschutz nach. Der hatte sich auf die sogenannte Privilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben gestützt.

Demnach darf ein Bauer im Umfeld eines Dorfes einen Stall nur dann errichten, wenn er den überwiegenden Teil des Futters für die Tiere auf seinen Agrarflächen erwirtschaftet. Diesen Nachweis sahen die Münchner Richter im Fall der geplanten Riesen-Mastanlage nicht gegeben.

Auch die von Josef Höckmeier im Verfahren angebotene Reduzierung der Produktion um 20 Prozent, die eine geringere landwirtschaftliche Fläche zur Folge gehabt hätte, verhalf der Klage nicht zum Erfolg. Grund: Die Reduzierung hätte der Bauer in einer neuen Klage formulieren müssen.

Wie es nun in Eschelbach weitergeht, ist nicht bekannt. Eine Berufung wurde zwar zugelassen, doch aus der Familie hieß es gestern nur: „Dazu geben wir keinen Kommentar.“ ANGELA WALSER

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