„Teilweise existenzbedrohend“

von Redaktion

Landwirtschaftsministerin Kaniber stellt sich gegen neue Auflagen bei Düngeverordnung

VON SABINE DOBEL

München – Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) lehnt eine weitere Verschärfung der Düngeverordnung zum jetzigen Zeitpunkt ab. „Die vom Bund zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen sind zum Teil existenzbedrohend“, sagte sie. Die Landwirte wüssten, dass der Gewässerschutz eine elementare Herausforderung sei. „Sie sind bereit, dabei aktiv mitzuwirken.“

Mit den Vorgaben zur Düngeverordnung von 2017 sei den Bauern aber schon viel abverlangt worden. „Was ich nicht akzeptieren kann, ist, dass man nicht erst die Wirksamkeit dieser massiven Einschnitte evaluiert, sondern weiter draufsattelt“, sagte Kaniber. „Wir müssen erst einmal schauen, wie die bestehende Düngeverordnung wirkt, was positiv ist und was negativ.“ Was die EU und der Bund jetzt forderten, habe oft keine fachliche Grundlage. Als Beispiel nannte die Ministerin das Verbot der Herbstdüngung bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Nutzung als Futter. „Das ist aus meiner Sicht zu weitgehend und bringt zudem deutliche Nachteile beim Erosionsschutz, da diese Zwischenfrüchte keine ausreichende Masse mehr bilden können.“

Die Landwirte bräuchten Vertrauensschutz, um beim Gewässerschutz voranzukommen. Kaniber hatte in einem Schreiben an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella ein Moratorium für die Strafzahlungen verlangt und die EU aufgefordert, sich mehr an der landwirtschaftlichen Praxis zu orientieren.

„Der persönliche Verdruss und die mentale Belastung der Bauern sind momentan groß“, sagte die Ministerin. „Deshalb muss die Politik Rahmenbedingungen schaffen, die verlässlich sind. Die Bauern brauchen praktikable Vorgaben und wirtschaftliche Perspektiven.“ Und sie bräuchten Unterstützung, um erst einmal die Anforderungen der ersten Verordnung umzusetzen. „Wer den zweiten vor dem ersten Schritt macht, stolpert zwangsläufig“, sagte Kaniber.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte auf Druck der EU angekündigt, die Düngeverordnung von 2017 werde nachgebessert. Die Bundesregierung wollte der EU-Kommission in Kürze Maßnahmen vorschlagen. Unter anderem soll es in Gebieten, in denen bestimmte Nitratwerte im Grundwasser überschritten sind, zusätzliche Auflagen geben. Etwa soll dort um 20 Prozent unter dem eigentlichen Bedarf gedüngt werden. Die Bauern fürchten hier eine Abwärtsspirale, weil sich mit weniger Düngung und damit geringeren Erträgen jedes Jahr die Düngemöglichkeiten weiter reduzieren könnten.

Artikel 7 von 11