Runder Tisch: Die roten Linien des Bauernverbands

von Redaktion

München – In der Debatte um die Umsetzung des Volksbegehrens zum Artenschutz hat der Bayerische Bauernverband eine umfassende Bewertung des Gesetzentwurfes vorgelegt. Zu Beginn des Runden Tisches hatte Bauernpräsident Walter Heidl betont, rote Linien sehe er im Gesetzentwurf des Volksbegehrens zunächst keine. Doch nach eingehender Prüfung hat der Bauernverband nun mehrere Formulierungen in dem Gesetzestext ausgemacht, die „aus fachlichen Gründen nicht umsetzbar sind“.

Einige Beispiele: Über das Walzverbot nach dem 15. März ist bereits viel diskutiert worden. Hier kommentiert der BBV: Mit diesem Fixdatum seien erhebliche Verluste wegen reduzierter Futterqualität für die Landwirte und Kosten für hochwertiges Ersatzfutter zu erwarten. Aus Sicht des Bauernverbands sollten regional unterschiedliche Fristen gelten und zudem Ausnahmen für Teilflächen etwa bei Wild-Schäden ermöglicht werden.

Auch mit der Forderung der Initiatoren, ab 2022 auf Dauergrünland nicht mehr flächenhaft Pflanzenschutzmittel einzusetzen, hat der Bauernverband ein Problem. Es müsse weiterhin bedarfsweise Möglichkeiten zur Behandlung des Grünlandes geben. Zudem sollen nach dem Wunsch der Bauern weder artenreiches Grünland noch extensiv genutzte Obstbaumwiesen als gesetzlich geschützte Biotope gelten, wie im Volksbegehren gefordert. Stattdessen schlägt der BBV vor, Pflegekonzepte für Streuobstbestände zu entwickeln und beim Dauergrünland weiter auf Agrarumweltmaßnahmen zu setzen, um die Förderung der Bauern nicht zu gefährden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus der kommentierten Fassung, die der Bauernverband gestern an alle Beteiligten des Runden Tisches verschickt hat – gemeinsam mit einem siebenseitigen Positionspapier. Darin bekennt sich der Verband einerseits dazu, dass er das Signal des Volksbegehrens verstanden habe und sich den gesellschaftlichen Erwartungen an die Landwirtschaft und die bayerischen Bauern stellen werde. In dem Papier finden sich aber auch eine ganze Reihe von Forderungen. Der Tenor: Am Ende des Runden Tisches müsse ein Gesellschaftsvertrag stehen, der alle wichtigen Akteure, nicht nur die Landwirtschaft, miteinbezieht. Der Flächenverbrauch müsse rasch minimiert werden und Staat, Unternehmen und Kommunen sollten glaubwürdig in die Verantwortung genommen werden.

Mit diesen Positionen geht der Bauernverband in die nächste Fachgruppen-Sitzung des Runden Tisches am Freitag. Mit der kommentierten Fassung des Gesetzentwurfs kommt der Verband, der das Volksbegehren stets am schärfsten verurteilt hatte, auch einer Forderung der Initiatoren nach. Denn die hatten immer wieder eine klare Ansage eingefordert, wo ihre Kritiker an dem Gesetzestext etwas auszusetzen haben. Diese Vorwürfe liegen nun auf dem Tisch. DOMINIK GÖTTLER

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