Flüchtling klagt nach Abschiebehaft
BGH muss Grundsatzfragen klären – Urteil am 18. April
Karlsruhe – Eine Entschädigungsklage eines afghanischen Flüchtlings, der in München rechtswidrig in Abschiebehaft saß, beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH). Der Mann will vom Freistaat Bayern und der Bundesrepublik insgesamt 2700 Euro. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe wollen