Ein Urteil gegen das „System Bromme“

von Redaktion

Der Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre endet für die Angeklagten glimpflich – selbst der früher selbstherrlich agierende ehemalige Bankchef Georg Bromme erhält eine Bewährungsstrafe.

VON DIRK WALTER

München/Miesbach – Es ist kurz nach elf Uhr, als die drei Angeklagten aufatmen können. Der Richter am Landgericht München II, Alexander Kalomiris, verkündet die Urteile im Miesbacher Sparkassenprozess. Er zieht damit den Schlussstrich unter einen Skandal, der vor fünf Jahren publik wurde. Den damaligen Miesbacher Landrat Jakob Kreidl (heute 66) hat er letztlich wohl den Job gekostet, den ehemaligen Miesbacher Sparkassendirektor Georg Bromme (70) nicht nur viel Geld, sondern auch die Reputation. Doch entscheidend ist an diesem Montag im zweiten Stock des Münchner Strafjustizzentrums: Alle drei Angeklagte – neben Bromme und Kreidl auch noch der amtierende Miesbacher Sparkassenchef Martin Mihalovits (50) – bleiben auf freiem Fuß.

Das war vor allem im Fall Brommes nicht vorherzusehen, denn gegen ihn hatte Oberstaatsanwalt Jürgen Rohrmüller eine zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe beantragt. Richter Kalomiris folgt dem nicht, er verhängt gegen Bromme wegen 20 Fällen von Untreue nur eineinhalb Jahre auf Bewährung und bleibt damit nur knapp über dem Antrag von Brommes Verteidigern. Zudem muss Bromme 25 000 Euro Schadensausgleich an die Kreissparkasse und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten – „vielleicht im Bereich des Tierschutzes“, wie sein Verteidiger später sagt.

Gegen Kreidl verhängt der Richter elf Monate auf Bewährung und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit; 15 000 Euro Wiedergutmachung hat er bereits an die Sparkasse gezahlt. Sein Verteidiger stuft das Urteil nicht ohne ein Schmunzeln im Gesicht als „sachgerecht“ ein und fügt an: „Wir sind zufrieden.“ Wichtig für Kreidl ist vor allem, dass der Anklagepunkt der Vorteilsannahme weggefallen ist. Von Gericht attestierte Korruption hätte womöglich Pensionsansprüche des Ex-Landrats geschmälert.

Der dritte Angeklagte Mihalovits erhält eine Verwarnung und eine Geldstrafe: 20 000 Euro an einen Verein für Jugend- und Familienhilfe. Mit dieser relativ milden Strafe kann er wahrscheinlich Sparkassenchef bleiben – letztlich muss darüber aber die staatliche Bankenaufsicht (Bafin) befinden.

Wenn auch das Urteil relativ milde ausfällt, so findet der Richter doch deutliche Worte über das „System Bromme“, wie er es nennt. Bei dem heute 70-Jährigen habe sich irgendwann die Überzeugung gebildet, er „allein sei die Sparkasse Miesbach“. Seine „Großzügigkeit“ sei zwar von den Aufsichtsbehörden nie beanstandet worden, wäre aber wohl nur „in einem Bankhaus Bromme“ unproblematisch gewesen.

Doch Bromme führte nicht irgendein Privatinstitut, sondern 21 Jahre lang die auf Gemeinnützigkeit verpflichtete Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm nicht weniger als 68 Fälle von Untreue und 37 Mal Vorteilsannahme vorgeworfen – übrig blieben jetzt am Ende allerdings nur 20 Fälle von Untreue. Am gravierendsten, so stellte der Richter fest, war dabei das Zustandekommen der sogenannten Interlaken-Fahrt, die mit dem Geschäftsinteresse der Sparkasse nun wirklich nicht mehr zu vereinbaren gewesen sei. 2012 waren Landrat Kreidl und 16 Bürgermeister aus dem Landkreis, 13 davon mit Partnern, drei Tage in die Schweiz gefahren, um ein Skigebiet zu besichtigen – schließlich stand im heimischen Landkreis der Ausbau des Sudelfelds als Parallelfall an. Die Kosten von über 85 000 Euro übernahmen Sparkasse und Landkreis. Die Reise habe aber „erhebliche touristische Anteile“ gehabt, sagte der Richter, womit er wahrscheinlich auch die konsumierten Weine (elf Flaschen für je 124 Euro) meinte.

Mehrere Zeugen hatten ausgesagt, die paar Vorträge im Rahmen der Reise hätten gut und gern auch in Miesbach stattfinden können.

Ähnlich lief die Fahrt der Sparkassen-Verwaltungsräte nach Wien im Jahr April 2011 ab, wo im Fünf-Sterne-Hotel genächtigt wurde. Nur ein paar Monate später, im Oktober desselben Jahres, fuhr fast der gesamte Kreistag, meist mit Ehepartnern, nach Seiersberg bei Graz – dort gibt es eine „Shoppingcity“ mit 200 Läden. Dazu steuerte die Sparkasse 20 000 Euro bei – ohne dass das Geldinstitut irgendeinen Vorteil daraus gezogen hätte.

Es wäre für Bromme und Kreidl wohl dicker gekommen, wenn der Richter nicht auch viele entlastende Punkte gefunden hätte. Vor allem die von Oberstaatsanwalt Rohrmüller akribisch aufgelisteten Geschenke Brommes an Landrat, Kreispolitiker und nicht zuletzt an sich selbst sind nach Ansicht des Gerichts bis auf wenige Fälle – ein Besteckset aus Hirschhorn für über 1000 Euro – nicht strafbar. Die meisten Präsente seien „sozial adäquat“ gewesen. Ebenso zerfielen weitere dicke Anklagepunkte, unter anderem die Annahme, die Sparkasse habe der Gemeinde Holzkirchen für verschiedene Einrichtungen Geld gespendet, um im Gegenzug das sogenannte BayWa-Gelände kaufen zu können. Bei diesem Millionendeal war Bromme nichts nachzuweisen – sonst wäre er wohl ins Gefängnis gewandert.

Ganz ausgestanden ist die Affäre noch nicht. Gegen sechs Verwaltungsräte der Sparkasse ist beim Landgericht München II Anklage wegen Untreue und Vorteilsannahme anhängig. Namen nennt das Gericht nicht, doch dürfte auch Miesbachs Landrat Wolfgang Rzehak (Grüne) unter den Beschuldigten sein. Ob es zum Prozess kommt, ist noch nicht entschieden.

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