Karlsruhe/Polling – Es ist ein seit jeher kontroverses und hochemotionales Thema, über das das Bundesverfassungsgericht seit gestern verhandelt. Die Karlsruher Richter beschäftigen sich mit sechs Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs richten, der die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellt. Sterbehilfe-Vereine, Einzelpersonen und Ärzte haben geklagt, weil sie dadurch im Grundgesetz zugesicherte Rechte wie die Berufsfreiheit oder das Persönlichkeitsrecht verletzt sehen. Zu den Klägern gehören auch schwer erkrankte Personen, die ihr Leben mithilfe eines Sterbehilfe-Vereins beenden möchten.
Der Paragraf 217 war im Dezember 2015 in Kraft getreten. Strafbar macht sich demnach, „wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt“.
An der Verhandlung werde sich zeigen, wie es in Deutschland mit der Lebens- und Sterbekultur weitergeht, sagte Peter Dabrock, Theologie-Professor der Uni Erlangen-Nürnberg und gleichzeitig Vorsitzender des Deutschen Ethikrates. Es gehe um viele existenzielle Schicksale. Und darum, ob die Gesellschaft genug getan habe, „Suizid nicht als eine normale Option des Sterbens neben anderen zu sehen“. Aber auch das Verständnis des ärztlichen Berufsstandes und die Frage, was ein guter Arzt in der Sterbephase tun und lassen soll, sei die Frage. Aus seiner Sicht laufen Palliativmediziner derzeit nicht Gefahr, wegen Suizidbeihilfe angeklagt zu werden. Nur wenn die Suizidassistenz kontinuierlich und auf Dauer angelegt sei, gebe es ein Problem, so Dabrock.
Wolfgang Putz ist einer der beschwerdeführenden Ärzte. „Das Recht auf Leben begründet keine Pflicht zum Leben“, sagte er. Das Recht auf Suizid sei ein Grundrecht. Der Sterberechtsparagraf hindere Menschen nicht daran, sich das Leben zu nehmen. Aber durch das Verbot der organisierten Sterbehilfe könnten sie nicht im Bett sterben, sondern müssten zu drastischen Maßnahmen greifen, argumentieren die Sterbehilfe-Vereine.
Doch nicht alle Sterbebegleiter sehen das so. „Ich hoffe sehr auf ein ablehnendes Urteil“, sagt Renate Dodell, die Vorsitzende des Hospizvereins Pfaffenwinkel. „Der Respekt vor dem Leben muss höher stehen als die Selbstbestimmtheit“, findet sie. Sie und ihre Kollegen haben viele Menschen auf ihrem letzten Weg begleitet. „Vor einem Jahr war eine Frau bei uns im Hospiz, die eigentlich in die Schweiz wollte, wo der assistierte Suizid straffrei ist. Nach einigen Tagen im Hospiz war sie dankbar, dass sie das nicht getan hatte“, erzählt Dodell. Die Frau sei nach einer Woche friedlich eingeschlafen. Sie habe im Hospiz ihre Ängste vor dem Sterben verloren. „Die Hospizarbeit in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren sehr verändert“, sagt Dodell. Es gebe ein gutes Netzwerk, 24-Stunden-Rufbereitschaft, inzwischen sogar einen Personalschlüssel von 1,5 Fachkräften pro Gast. „Und die Medizin ist so weit, dass sie die meisten Schmerzen und Symptome abschwächen kann.“
Dem Gesetzgeber gehe es darum, dass jeder Mensch in Würde sterben kann, erklärt die Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese (SPD). „Es geht uns um Hilfe beim Sterben, nicht um Hilfe zum Sterben.“ Der Wunsch nach dem Suizid sei in den meisten Fällen ambivalent und nicht der Ruf nach dem Tod, sondern nach Hilfe. Eine sorgende Gesellschaft biete eine gut ausgebaute Hospiz- und Palliativversorgung.
Heinrich Bedford-Strohm, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschland, sprach sich für weitere Verbesserungen in der Palliativmedizin aus. Entscheidend sei, wie Menschen begleitet werden und wie Ärzte dafür sorgen, dass Menschen ohne Schmerzen sterben. Das müsse überall möglich sein.
Die Richter beraten auch heute noch über die Verfassungsbeschwerde. Das Urteil wird aber vermutlich erst in einigen Monaten verkündet werden. kwo/lby/epd