Kanuten wollen gegen Isar-Verordnung klagen

von Redaktion

Verband kritisiert saisonale Fahrverbote im Tölzer Landkreis – „Es trifft die Falschen“

Bad Tölz – Der bayerische Kanu-Verband übt massive Kritik an der neuen Bootfahrverordnung für die Isar, die ab Freitag im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gilt – und kündigt eine Klage dagegen an. Landrat Josef Niedermaier (FW) hatte am Mittwoch unter anderem eine Promillegrenze, Nachtruhezeiten und saisonale Fahrverbote angekündigt.

Vor allem diese Fahrverbote von Herbst beziehungsweise Winter (je nach Isarabschnitt) bis zum 1. Juni sorgen bei den Kanuten für Ärger. „Wir werden hier zum Teil für siebeneinhalb Monate ausgesperrt“, sagt Stefan Schmidt vom Bayerischen Kanu-Verband. „Das ist für uns eine Katastrophe.“ Aus Sicht des Verbands greift der Landkreis damit in unverhältnismäßiger Weise in das in der Verfassung verankerte Recht jedes Einzelnen auf Aufenthalt und Erholung in der freien Natur ein. „Es ist völlig unstrittig, dass sich an der Situation im Sommer an der Isar etwas ändern muss“, sagt Schmidt. „Aber die Verordnung wird an den sommerlichen Zuständen kaum etwas ändern.“ Viele der angekündigten Beschränkungen seien in der Praxis kaum zu kontrollieren.

Zudem treffe gerade das saisonale Fahrverbot die Falschen. „Es gibt keine naturschutzfachliche Begründung dafür.“ Es liege zum Beispiel keine einzige Studie vor, die etwa Laichschäden bei Fischen durch den Kanu-Sport bestätigt. Störungen etwa des Vogelbrutbetriebs vom Ufer aus packe die Verordnung dagegen gar nicht erst an. „Da haben wir ganz andere Probleme als den Bootssport“, sagt Schmidt. Er kündigt deshalb an, was Landrat Niedermaier schon während der monatelangen Diskussion über eine neue Bootfahrverordnung befürchtete: „Wir werden klagen.“

Ganz anders bewertet Karl Probst vom Verein „Rettet die Isar jetzt“ die Ankündigung aus dem Landratsamt. „Wir freuen uns, dass es so gekommen ist. Es ist auch eine gewisse Genugtuung, weil wir das seit Langem gefordert haben“, sagt der Lenggrieser über die neue Verordnung. Zwar hätte sich der Verein auch noch schärfere Regeln wie etwa ein komplettes Befahrungsverbot der oberen Isar vorstellen können. Aber man wolle auch nicht zu kritisch sein. Die neuen Beschränkungen seien schon „ein Riesenfortschritt“.

Von den Bürgermeistern der Isargemeinden bekommt der Landrat ebenfalls Rückendeckung. Der Druck auf die Isar sei einfach zu groß geworden, deswegen habe man Regeln aufstellen müssen, sagt etwa der Lenggrieser Bürgermeister Werner Weindl. Auf anderen Flüssen sei die Nutzung schließlich längst reglementiert. „Deshalb ist die Isar auch immer mehr zum Ausweichfluss geworden.“ Im Landkreis Weilheim-Schongau gilt zum Beispiel seit rund 25 Jahren die sogenannte Ammer-Verordnung, mit der etwa Schlauchboote grundsätzlich verboten wurden und Fahrten im Kajak vom 1. Mai bis zum 15. Oktober begrenzt sind.  dg/va

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