Ansbach – Der Bundesvorsitzende der Identitären Bewegung, Nils Altmieks, erhält seinen Waffenschein nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die Klage des 32-Jährigen gestern ab. Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter Olgierd Adolph, als langjähriger Bundesvorsitzender beeinflusse er maßgeblich eine Organisation, die Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Die Kammer bejahe damit die Einschätzung des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. Außerdem habe der Kläger Meinungsäußerungen nicht nur am Rande der Legalität getätigt, sondern sich bei drei Störaktionen der Identitären Bewegung unter anderem wegen Hausfriedensbruchs strafbar gemacht, so der Richter.
Die Identitäre Bewegung wird seit 2016 vom bayerischen Verfassungsschutz als rechtsextremistische Organisation beobachtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den Verein im Verfassungsschutzbericht 2017 als sogenannten Verdachtsfall ein. Altmieks, der nicht selbst vor Gericht erschien, hatte gegen den Entzug seiner Waffenlizenz geklagt. lby