Ausnahmen vom Walzverbot geplant

von Redaktion

München – Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ enthält eine Vielzahl von Einzelregelungen, die zum Teil noch erweitert werden sollen. Dies legt der Abschlussbericht des Runden Tisches nahe. Ein Überblick:

. Ökolandbau: Bis 2025 sollen 20 Prozent, bis 2030 sogar 30 Prozent der staatlichen Agrarflächen nach Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Im Abschlussbericht wird betont, dass geltende Pachtverträge nicht betroffen sind.

. Mahd-Einschränkung: Unter anderem soll es ab 2020 auf zehn Prozent der Landesfläche verboten sein, die erste Mahd vor dem 15. Juni durchzuführen. Das soll eine Zielbestimmung des Staates sein, nicht für den einzelnen Betrieb.

. Walzverbot: Es wird laut Volksbegehren verboten, ab 2020 Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen. Auch hier deuten sich Ausnahmen an. „Wenn bis 1. April noch Schnee liegt, macht ein Walzverbot ab 15. März natürlich keinen Sinn“, sagt Grünen-Landtagschef Ludwig Hartmann. In Ausführungsbestimmungen müsse Näheres geregelt werden, auch eine Regionalisierung des Verbots sei notwendig.

. Verbot von flächenhaftem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ab 2022: Auch hier deuten sich Ausnahmen zumindest für giftige invasive Pflanzenarten an.

. Streuobstbestände als Biotop: Im Ausnahmefall soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erlaubt sein, Auch Fällungen sollen möglich sein – sofern an anderer Stelle nachgepflanzt wird.

. Neu ist eine Ausweitung nicht bewirtschafteter Flächen im Staatswald. Bisher sind 80 000 Hektar (10,4 Prozent) aus der Nutzung genommen, noch in diesem Jahr werden es „einige Tausend Hektar“ mehr, so die Ankündigung. Schwerpunkte: Spessart, Steigerwald, Donau- und Isarauen.

. Offen sind unter anderem noch Punkte wie Artenschutz in Kommunen (Mähen statt Mulchen) und mehr Naturschutz-Bildung in Schulen.  dw

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