München – In der Nacht auf den 1. Mai, die früher im bäuerlichen Kalender die letzte Winternacht bezeichnete, treiben seit jeher böse Geister und Hexen ihr Unwesen. Die gilt es mit Feuer und Lärm zu vertreiben. So geht zumindest eine Erklärung, wie der Freinacht-Brauch in Bayern entstanden ist. Genaues zum Ursprung weiß man aber nicht.
Sicher dagegen ist: Auch in diesem Jahr werden wieder Tausende von Jugendlichen losziehen, um den ein oder anderen Streich zu verüben. „Das ist auch in Ordnung, so lange es sich um harmlose Scherze handelt“, sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. „Kein Polizist wird wegen einer mit Rasierschaum verschönerten Türklinke Strafanzeige stellen.“ Härter greift die Polizei durch, wenn etwa fremdes Eigentum beschädigt oder Menschen gefährdet werden. „Wer Gullydeckel stiehlt, begeht auch in der Freinacht eine Straftat“, so der Sprecher.
Freinacht-Scherze sollten also wohl überlegt sein. Und hier haben sich die bayerischen Jugendlichen in der Vergangenheit einiges einfallen lassen. So haben eifrige Sammler in Reichertshausen im Landkreis Pfaffenhofen vor zwei Jahren unzählige Mülltonnen eingesammelt und diese dann vor dem Rathaus platziert. Ein bestimmt einmaliger Anblick. Eine schöne Überraschung machten Jugendliche in Wolfratshausen den Betriebsleitern zweier gegenüberliegender Supermärkte. Sie schoben die Einkaufswagen beider Märkte zu einer riesigen Schlange zusammen. In München haben 2013 Scherzkekse und eindeutig große FC-Bayern-Fans Straßennamen mit den Namen ihrer Idole überklebt. So wurde über Nacht aus dem Hoferichterweg der Schweinsteigerweg.
Künstlerisch begabt zeigten sich die Freinacht-Gänger in Fürstenfeldbruck, als sie die dort stehende Stele „Intra“ akkurat mit Plakaten eines Discounters verhüllten.
Viel Mühe gaben sich Jugendliche 2013 auch im Landkreis Starnberg, als sie am Ortseingang Berg einen neuen „Wertstoffhof“ eröffneten. Dort reihten sie alle „verzogenen“ Gegenstände auf, derer sie habhaft geworden waren: vom Blumenkübel bis zum alten Autoreifen. Allerdings: In abgesperrte Grundstücke darf man dafür nicht eindringen!